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Im Februar 2011 haben wir Anträge zu Änderungen der Geschäftsordnung gestellt, die mehrheitlich von der Gemeindevertretung bestätigt wurden. Das sind manchmal für den Außenstehenden sehr bürokratisch anmutende Dinge, die aber meistens einen praktischen Hintergrund haben.
Beispiel Verweisungsantrag: Ein Verweisungsantrag soll zur weiteren Aufarbeitung in den Fachausschüssen dienen. Bisher musste aber immer zuerst über den Antrag auf Entscheidung in der Sache abgestimmt werden. War in der Sache bereits entschieden, kam der Verweisungsantrag gar nicht mehr zu Abstimmung und wurde damit sinnlos. Nun wird gemäß unserer Antragstellung und rein logisch erst über einen eventuellen Verweisungsantrag entschieden.
Ein weiterer Antrag befasste sich mit den Anfragen der Gemeindevertreter an den Bürgermeister gemäß § 6 der Geschäftsordnung. Die Antworten wurden den Gemeindevertretern bisher nur schriftlich zugestellt. Diese Anfragen dienen aber nicht nur der Befriedigung des Informationsbedürfnisses der Fragesteller, sondern behandeln Fragen, deren Beantwortung auch für die Bürger von Interesse sein kann. Deshalb haben wir den Antrag gestellt, die Fragen und Antworten auch im Internet zu veröffentlichen und in der Ortszeitung die Veröffentlichung anzukündigen.