Lust auf Kommune

PEBB will durch ein Mehr an kommunaler Demokratie und erweiterte Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung erreichen, dass mehr Menschen „Lust” auf Politik in der Kommune bekommen und sich vermehrt an den Prozessen in der Kommunalpolitik beteiligen. Weniger Bürokratie – bürgerfreundliche Regelungen – schnelle Entscheidungen (Entbürokratisierung): eine direkte Bürgerbeteiligung ohne parteipolitische Zwänge auf kommunaler Ebene zu ermöglichen, ist das vorrangige Ziel des PEBB. Die so genannten Altparteien haben bei der Bevölkerung Vertrauen eingebüßt. Rückgehendes Interesse an Wahlen ist die Folge. Probleme werden so aber nicht gelöst.

Die Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf hat wie wahrscheinlich alle Dörfer im Land Brandenburg historisch bedingte Strukturprobleme. Darüber hinaus ist das Gemeinwesen immer noch belastet durch Probleme, die daraus resultieren, beide Gemeindeteile zu einer organischen Einheit zusammenzuführen. Das hat nichts mit Patriotismus zu tun, eigentlich kann wohl niemand ernsthaft eine Bevorzugung eines Gemeindeteils belegen, aber die Situation der Mangelverwaltung lässt derartige Vermutungen offen. Es fehlen Integrations- Ideen und Geld zur Behebung der Mängel. Aber wir haben bereits eine reichhaltige Kultur- und Vereinsszene und sehr gute touristische Rahmenbedingungen. Darauf aufbauend sollte es möglich sein, wichtige Beiträge zur Entwicklung des Gemeinwesens leisten zu können.

Nicht alles, was wünschenswert ist, ist finanzierbar. Nicht alles, was finanzierbar wäre, ist förderungswürdig. Nicht alle starken Ideen reifen in wenigen Monaten. Notwendig erscheint uns ein laufend fortzuschreibender Kulturentwicklungsplan – eine Art Bestandsaufnahme mit Vision: Wohin soll die kulturelle Reise gehen? Wofür will die Kommune in Zukunft mehr, wofür weniger Geld in die Hand nehmen. Die Vorschläge für die Zukunft und die Vision sollten Kulturpolitik und Kulturszene im Dialog entwickeln.

Ein starkes kommunales Kulturmanagement ist wichtig, das neue Entwicklungen erkennt und ein „kulturelles Markenzeichen“ für unser Doppeldorf entwickelt. Auch wenn wir keinen „Historischen Altstadtkern“, keine Rennbahn, kein berühmtes Museum oder dergleichen haben, womit wir bereits auf der Autobahn auf unsere Kommune hinweisen könnten – ein „kulturelles Markenzeichen“ wie z.B. „Kultursommer im Doppeldorf“ kann aber entwickelt werden und fördert die Attraktivität als Wohnort und als Freizeit- und Tourismusstandort nachhaltig.

Die Beschaffung des notwendigen Geldes ist natürlich das größte Problem, man kann sicher auch sparen, aber man kann auch viele bewährte Dinge tot sparen. Die Fördermitteleinwerbung für Vereine, Gewerbe und Gemeinde muss in kompetenten Händen liegen. Unser Land zahlt jährlich Milliarden an die EU, da sollte jeder denkbare Versuch unternommen werden, Geld von der EU zweckgebunden zurück zu holen! Das Sponsoring kultureller Einrichtungen, Künstler und Künstlerinnen in Petershagen - Eggersdorf muss eine bedeutendere Stellung bekommen. Hier kann, ja muss die Kommune Mittlerfunktion übernehmen. Die Kulturpolitik sollte auch den Ansatz einer Sponsorenbörse diskutieren. Die Kommune samt ihren wichtigsten Repräsentanten muss die Kultureinrichtungen bei ihren Bemühungen um „Drittmittel” unterstützen.

 

Aufruf zur Erarbeitung eines kommunalen Kulturkonzeptes

Kommunaler Kulturauftrag

 

Im § 24 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg wird unter der Überschrift „Förderung der Kultur“ im Absatz 1 gefordert: „Die Gemeinde fördert das kulturelle Leben und die Vermittlung des kulturellen Erbes in ihrem Gebiet und ermöglicht ihren Einwohnern die Teilnahme am kulturellen Leben sowie den Zugang zu den Kulturgütern.“

In Petershagen- Eggersdorf ist in den vergangenen Jahren über die Abgrenzung freiwilliger von Pflichtaufgaben z.B. im Zusammenhang mit der Erhebung von Nutzungsgebühren bei Vereinen diskutiert worden. Kultur ist eine freiwillige Aufgabe.

Dies bedeutet aber nicht, dass man die Wahl hat, auf Kulturarbeit zu verzichten oder nicht, sondern nur, dass man bestimmen kann, wie man die Kulturarbeit gestalten will. Im positiven Sinne bedeutet die Freiwilligkeit dieser Leistung nichts weiter als den Verzicht auf staatliche Reglementierung innerhalb dieses Aufgabenbereichs.

Aus langjährigen verfassungsrechtlichen Diskussionen lässt sich folgender Grundsatz ableiten:

Es besteht eine Verpflichtung zur kommunalen Kulturförderung.

In Petershagen/ Eggersdorf existiert eine Kulturstättenkonzeption, im Altbericht werden die Bedürfnisse der Senioren dargestellt. Im Haushalt sind Kostenstellen zu finden für Jugendförderung, Vereinsförderung, Seniorenförderung und die Förderung von Dorffesten. Ein verbindliches Konzept über das „Wie“ und den Umfang der kommunalen Kulturförderung existiert aber noch nicht.

Demographische Entwicklung, Integrationsaufgaben (Neubürger), die grundlegende Bedeutung der Kultur für alle Lebensbereiche der Kommune und die Hinkehr zu einer stärkeren Bürgerverantwortung erfordern die Entwicklung und Aktualisierung kulturpolitischer Leitbilder für die Kommunen. Auch bei der Schaffung eines Leitbildes für Petershagen/ Eggersdorf - Visionen für 2020 sollte das Thema „kommunale Kulturförderung“ einfließen.

Dabei drängen sich folgende Fragen auf:

  1. Beabsichtigt die Gestaltung einer „Bürgergesellschaft“ einen Emanzipationsprozess oder ist sie „Lückenbüßer“ für schwindendes öffentliches Engagement?
  2. Rückzug auf „Pflichtaufgaben“ und Beschränkung auf „kulturelle Grundversorgung“: Wo bleibt das individuelle kulturelle Profil des Ortes?
  3. Wer hat die „Definitionskompetenz“ über öffentliche Aufgaben und Leistungen im Kulturbereich?
  4. Wie können kulturelle Einrichtungen besser zusammenarbeiten (z. B. in der Region)?
  5. Wie können Allianzen zwischen Bildung und Kultur kommunal definiert und organisiert werden?
  6. Müssen Förderstrukturen verändert werden? Sind neue Förderwege erkennbar?

Definition: Kultur und Kulturarbeit

Regionale und kommunale Kultur ist neben Familie, Ausbildung und Arbeit das, was den Bürgern die Umgebung zur Heimat werden lässt. Dabei ist Heimat nicht nur das, was vor Ort mit diesem Begriff verbunden wird, sondern auch das, was aus der Ferne mit ihr in Verbindung gebracht wird.

Kulturarbeit reagiert auf gesellschaftliche Entwicklungen, begleitet sie und beeinflusst sie. Kulturarbeit schafft Kenntnis von der eigenen kulturellen Herkunft und Respekt vor anderen Kulturen.

Kulturarbeit wirkt integrierend. Alle gesellschaftlichen Gruppen erhalten die Möglichkeit zur kulturellen Emanzipation. Die Kulturverwaltung muss auf die Vernetzung aller Aktivitäten achten.

Kulturarbeit wirkt bildend, sowohl im Erwachsenen- als auch im Kinder- und Jugendbereich. Sie schließt alle Bereiche kultureller Bildung, Betätigung und künstlerischer Äußerung ein: Musik, Literatur, Sprache, Kunst- und Kulturgeschichte, künstlerisches Gestalten, Theaterarbeit, Geschichte, Städtebau und Architektur, Brauchtum und Feste.

Gesellschaftspolitisches Ziel ist die Förderung von sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit sowie die Förderung einer funktionierenden Bürgergesellschaft. Kulturelle Jugendbildung ist Teil der Erziehung zum mündigen und engagierten Bürger.

Kulturarbeit fördert das selbstständige Engagement der Bürger und wirkt reiner Konsumorientierung entgegen. Kulturarbeit sorgt dafür, dass sich die Bürgerschaft selber als verantwortlich für die Gestaltung ihrer Lebenswelten begreift. Die Bürgerschaft soll animiert werden, eigene kulturelle Initiativen zu entwickeln, neue Ideen zu präsentieren und zu verwirklichen.

Kulturarbeit ist eine grundlegende Aufgabe der Kommunen. Über ihre Kultur definiert sich das Dorf wesentlich nach innen und nach außen. Kulturarbeit ist einer der ganz wichtigen weichen Standortfaktoren. Durch Verknüpfung der Kulturarbeit mit den Nachbargemeinden ist eine regionale Identität zu unterstützen. Kultur ist in ihrer Vielfalt eine umfassende Bedingung für Identität, Lebensqualität, Bildungsniveau, sozialen Frieden, Kreativität, Experiment und Innovation.

Beispiel: Jugendkulturförderung

"Damit die Kultur im Dorf bleibt" oder: wie soll man junges Kulturschaffen fördern?

Eine Kulturförderung, die sich um das Morgen kümmert, darf die Jugend nicht vergessen. Jede Jugend schafft sich ihre eigene Kultur. Sie hilft den Jugendlichen, sich von der Erwachsenenwelt abzugrenzen, aber auch, sich in einer stets komplexer werdenden Welt zu Recht zu finden. Jugendkultur ist vielfältig: mit ihrer eigenen Musik und Mode, mit Comics, Sport oder Verhaltensweisen setzen kleinere Gruppen von Jugendlichen zunächst einen Trend, finden Nachahmer, bilden alternative Handlungsweisen, Werte oder gar Weltanschauungen aus und vermitteln sie weiter. Diese Kultur zu fördern, sie mit den richtigen Instrumenten zu unterstützen, ohne sie gleich der Kommerzialisierung und Vereinnahmung durch die Erwachsenen auszuliefern, ist anspruchsvoll. Jugendkulturen sollten so unterstützt werden, dass sie sich autonom entwickeln können. Raum und Produktionsmittel zur Verfügung zu stellen, also Neues zu ermöglichen, ist meist wirksamer und wichtiger, als bestehende kulturelle Äußerungen einem größeren Publikum, einem größeren Markt zu öffnen.

Oft können Projekte von Jugendlichen nicht unterstützt werden, manchmal scheitern sie schon vor der ersten Gesuchstellung an administrativen Hürden. Hier fehlt Hilfe zur Selbsthilfe durch Infrastruktur, Information, Beratung, Vernetzung und Motivation.

Förderkriterien versuchen in der Regel, die Perspektive der Erwachsenen auf die Jugendkultur zu stülpen. Das wichtigste Prinzip in der Förderung von Jugendkultur sollte aber sein, den Jugendlichen das Wort zu überlassen. Jugendliche kommunizieren anders als Erwachsene und als ihre Eltern: Sprache, Absicht, Mittel und Ziele unterscheiden sich oft beträchtlich. Übersetzungsarbeit tut not. Wir greifen dabei auf Muttersprachler zurück, um im Bild zu bleiben: auf Jugendliche, die uns erklären, was sie brauchen.

Denn es geht nicht an, dass wir Alten entscheiden, was den Jungen förderungswürdig ist. Förderung von Jugendkultur kann nicht einfach die Förderkriterien der Erwachsenenkultur übernehmen. Die Rahmenbedingungen und die Zwecke sind andere. Deshalb muss die Förderpraxis den Bedürfnissen der Jungen entsprechen.

Gerade in einer Zeit, in der das Marktpotenzial der Jugend so hoch eingeschätzt und so überaus geschickt bewirtschaftet wird, ist ein kommunales Umdenken notwendig. Wer sich als Jugendlicher nicht nur als Konsumierender, sondern als kulturell aktiv erleben kann, wird vielleicht auch in anderen Bereichen aktiv werden. Kultur mag so als ein Trainingslager für die gesellschaftliche Teilhabe ganz generell gelten. Auf jeden Fall fördern wir, wenn wir Jugendkultur fördern, auch Fantasie, Beweglichkeit, Selbstbewusstsein, Integration und Zugehörigkeit.

Ziele eines  kommunalen Kulturkonzepts

Es besteht die dringende Notwendigkeit zu Erarbeitung eines Konzeptes zur Kommunalen Kulturförderung in Petershagen- Eggersdorf, welches auch eine der Grundsäulen der Leitlinien für die kommunale Entwicklung sein muss und spätestens mit Einführung der Doppik auch im kommunalen Haushalt einen adäquaten Platz finden muss. Ideen müssen Rahmenbedingungen finden, Rahmenbedingungen müssen Ideen provozieren! Kulturförderung muss verbindlich sein, und nicht nur „zu berücksichtigende Empfehlung“, die anderen Haushaltsaufgaben nach- bzw. untergeordnet wird.

Das Kulturkonzept beschreibt Herkunft und Bestand des kulturellen Lebens des Dorfes. Das Kulturkonzept beschreibt die Basis und zeigt die Wege zur Schaffung eines spezifischen kulturellen Profils des Dorfes Petershagen- Eggersdorf. Das Kulturkonzept formuliert die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Bestands und setzt Prioritäten. Das Kulturkonzept schafft die Offenheit, Bereitschaft und Möglichkeit zur Erprobung neuer Wege und Trends. Das Kulturkonzept ist dynamisch. Gesellschaftliche und kulturelle Veränderungen werden beobachtet und führen in Abständen zur Anpassung des Konzepts. Es ist empfehlenswert, alle 3 Jahre Zielvorgaben, Vorschläge und notwendige Anpassungen zu diskutieren und neu festzuhalten.

Das Kulturkonzept entscheidet über die verhältnismäßige Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die einzelnen Sparten und Bereiche. Es fixiert dabei keine detaillierten Zahlen, beschreibt aber in seiner Aufgaben- und Zieldefinition einen mittelfristig verlässlichen und nicht jederzeit zur Disposition stehenden Rahmen der Kulturarbeit. Das Kulturkonzept schafft Übereinstimmung darüber, dass die finanziellen Leistungen des Dorfes in diesem Bereich zielgerichtete und planvoll eingesetzte Investitionen sind.

 

 

Weniger Bürokratie

  • mehr Verantwortung vor Ort
  • bürgerfreundliche Regelungen
  • schnellere Entscheidungen (Verfahrensbeschleunigung)
Ziele
  • Die Abläufe aller Verwaltungsverfahren vereinfachen und straffen
  • Die Beschäftigten freier, flexibler und verantwortungsbewusster arbeiten lassen
  • Vorschriften befristen
  • Überflüssig gewordene Vorschriften abschaffen
  • Schnellere Entscheidungen treffen
  • gerechte Nutzen - Lasten - Verteilung nach dem Solidarprinzip
Maßnahmen
  • Befristung von Satzungen und Verordnungen: grundsätzlich nur noch auf 5 Jahre befristete Satzungen und Verordnungen beschließen
  • Abbau von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
  • Abbau oder Beschleunigung von Widerspruchsverfahren
  • Stärkung der Ausschusskompetenz und -akzeptanz im Gemeinderat
  • Reduzierung überzogener B- Planungen; verfassungsgerechter Schutz der Nutzung des Grundeigentums

 

Bürgerbeteiligung

PEBB will durch erweiterte Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung erreichen, dass mehr Menschen „Lust” auf Politik im Ort bekommen und sich vermehrt an den Prozessen in der Kommunalpolitik beteiligen. Hierzu stehen verschiedene Instrumente der Kommunalpolitik zur Verfügung.

  • Bürgerinitiativen
  • Bürgerversammlungen
  • Anhörung von Vereinen und Verbänden
  • Fragestunden
Mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung – gut für den Ort, gut für die Menschen

Männer und Frauen, Junge und Alte, Begabte und Menschen mit Handicap, Mitbürger aller gesellschaftlichen Gruppen haben Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben. Die Gemeindeordnung bietet dafür eine hervorragende Basis. Voraussetzung ist allerdings, dass die dort festgelegten Möglichkeiten auch genutzt werden.

Aktive Mitarbeit – Bürgerinitiativen

Ein zentraler Punkt politischen Handelns für PEBB ist die direkte Einbeziehung der Bürgerschaft. Impulse aus der Bevölkerung werden deshalb grundsätzlich begrüßt. Bürgerinitiativen sind wichtige Elemente gelebter Demokratie.

Folgende in der Gemeindeordnung festgelegten Instrumente für mehr Transparenz und Demokratie will PEBB gestärkt wissen:

Fragestunde im Gemeinderat

Im Gemeinderat haben die Einwohner bereits heute Gelegenheit, Fragen und Anliegen direkt ihren gewählten Vertretern im Ortschaftsrat vorzutragen. Allen Einwohnern sollte im Gemeinderat die Möglichkeit direkter politischer Willensbekundung eingeräumt werden, ohne dies grundsätzlich mit einer Frage formulieren zu müssen.

Einwohnerversammlungen und Einwohneranträge

Ein Instrument, demokratisch-bürgerschaftliche Mitwirkung zu stärken, sind Einwohnerversammlungen: Nach § 17 Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Durchführung von Einwohnerversammlungen. Diese sollten möglichst einmal im Jahr stattfinden, ansonsten nach Bedarf und möglichst sehr frühzeitig. Die Ergebnisse der Beratungen in den Einwohnerversammlungen sollen dem Gemeinderat vorgelegt werden und in die weitere Arbeit einfließen.

Anhörung von Vereinen und Verbänden

Ehrenamtliche Betätigung gewinnt in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Träger vielfältigster Aktivitäten sind Vereine und Verbände. Ohne deren Engagement müsste in der Gemeinde vieles eingeschränkt oder ganz darauf verzichtet werden. Dadurch wäre unser Dorf ärmer, ob im kulturellen, ökologischen, sozialen oder sportlichen Bereich. Optimale Mitarbeit der Vereine und Verbände setzt demokratische Einbindung in der Gemeinde voraus. Ob Bürgerinitiativen, Vereine oder Verbände – alle müssen ihre Anliegen und Sorgen öffentlich darlegen können. Deshalb ist ihnen die Möglichkeit einzuräumen, vor Ausschüssen und Kommissionen, vor allem aber auch vor dem Plenum des Gemeinderates ihre Anliegen vorzutragen.

PEBB strebt an, diese Mittel bürgerschaftlicher direkter Beteiligung satzungsmäßig zu verankern.

 

Solidarische Gesellschaft

Soziale Gerechtigkeit ? – Sozialer Frieden !

Soziale Gerechtigkeit ist ein Ziel, dem sich alle mehr oder weniger verpflichtet fühlen. Das Problem ist nur, dass die Wege dahin sehr umstritten sind – auch bei uns in Petershagen - Eggersdorf. Deswegen ist soziale Gerechtigkeit ein sehr unscharfer Begriff. Hinzu kommt, dass Fragen, bei denen es um soziale Gerechtigkeit geht, selten auf kommunaler Ebene gestellt und beantwortet werden können. Für eine Kommune ist die Frage nach dem sozialen Frieden viel wichtiger. Er ist ein wichtiger Standortfaktor. Im Gegensatz zur sozialen Gerechtigkeit ist der soziale Frieden etwas, das sich deutlich bemerkbar macht, wenn er gestört ist. Dabei ist kein „Frieden” gemeint, der durch bürokratische Repression entsteht.

Wen interessieren schon die leisen Themen?

Viele Politikerinnen und Politiker auf Landes- und auf Bundesebene sind Beamte, kaum jemand der politisch Verantwortlichen hat schon einmal lange Zeit von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe gelebt. Es ist also nicht verwunderlich, wenn die leisen Themen der Politik keine starke Lobby haben. Ausbau von Schulen, Bereitstellung von Kindergartenplätzen mit flexiblen Öffnungszeiten, kinderfreundliche Wohnung und Spielmöglichkeiten, die auch zum sozialen Lernen anregen – diese Themen interessieren höchstens die Hälfte der Erwachsenen. Und wie viele davon sind politisch tätig?

PEBB unterstützt Projekte, die von selbst organisierten Gruppen oder von freien Trägern initiiert werden. Ziel ist, dass sich diese Projekte nach einer Anschubfinanzierung durch die Kommune mit Hilfe verschiedener finanzieller Träger (dazu kann auch wieder die Kommune selbst zählen) etablieren können.

PEBB hat sich zum Grundsatz gemacht, die Interessen der Menschen zu vertreten, die nur wenige Chancen haben, sich im öffentlichen Raum zu artikulieren. Unser Anliegen ist, Menschen so früh wie möglich und so lange wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Wir setzen uns nicht für bestimmte Randgruppen ein, sondern für alle Petershagen - Eggersdorfer Bürgerinnen und Bürger. Alle Menschen, ob alt oder jung, ob Mann oder Frau, ob mit einer besonderen Begabung oder mit einer besonderen Behinderung, haben das Recht auf eine selbst gewählte Lebensform. Größtmögliche Unterstützung, wo nötig, ist ebenso wichtig wie das Schaffen eigener Freiräume. Leise Themen eignen sich wenig für große Pressemitteilungen. In den Haushaltsberatungen stehen viele Anträge zur Diskussion, die diese leisen Themen zum Inhalt haben. Hier hat auch eine kleine Fraktion wie die der PEBB eine Chance, ihre Vorstellungen von menschengerechter Politik einzubringen und erfolgreich zu sein. Hier kann es passieren, dass ein Antrag von uns plötzlich von anderen, großen Fraktionen mit getragen wird (wie z.B. der Antrag zur Sicherung des Schulstandortes). Aber was ist nun wichtiger: Ob die Henne oder das Ei zuerst da war – oder ob es für Kinder in der Schule schnell eine Entspannung der räumlichen Situation gibt?

Leise Themen haben kein Urheberrecht. Wichtig ist, dass für die Menschen, die betroffen sind, eine Änderung eintritt. Wichtig ist, dass Kinder genug Raum haben für ihre persönliche Entwicklung – sei es in der Schule oder auf dem Spielplatz. Wichtig ist, dass Jugendliche sich dort ausprobieren können, wo sie nicht sofort wieder an Grenzen stoßen. Wichtig ist, dass Menschen mit Einschränkungen – sei es durch Krankheit oder Alter – nicht ausgeschlossen oder ausgegrenzt werden und auch nicht auf die grüne Wiese abgeschoben werden (wo sie dann keinen stören)

Die Liste könnte endlos lang sein. Die Themen sind nicht spektakulär. Aber selbst kleine Erfolge tragen dazu bei, das Leben in der Kommune menschenwürdig zu erhalten. Und auch wenn einige Themen einen langen Weg bis zu ihrer Umsetzung brauchen – und wir die Unterstützung der „großen” Fraktionen benötigen – es lohnt sich, dranzubleiben.

 

Sport und Freizeit

Bei den Aufgaben der Kommunen in den Bereichen Bewegung, Sport, Spiel, Erholung und Freizeit sind seit langem Veränderungen festzustellen. Dies liegt an der Ausdifferenzierung des Sports: Menschen mit unterschiedlicher Motivation wie beispielsweise Fitness, Gesundheit, Spieltrieb, Abenteuerlust, Leistungsbereitschaft und Suche nach Gemeinschaft treiben Sport bzw. nutzen ihre Freizeit zur Bewegung. Trotz weiter steigender Mitgliederzahlen ist Sport deshalb nicht mehr nur die Sache von Vereinen. Ebenso bedeutend ist der individuelle Antrieb von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sich zu bewegen, auszutoben und fit zu halten.

Bei den Bürgern genießt die Freizeitorientierung einer Kommune hohe Priorität. Qualifizierte, vielseitige Angebote stellen einen Imagegewinn dar. Sie machen „Lust auf Kommune”. Sportpolitik ist deshalb auch Standortförderung und Kommunemarketing.

Unsere Gemeinde verfügt über ein ausgezeichnetes Sport- Angebot, mit der Giebelseehalle und dem Waldsportplatz einschließlich neuem Vereinsgebäudes hat die Gemeinschaft enorme Aufwendungen erbracht. Dies schlägt sich nieder in den Leistungen und der überregionalen Ausstrahlung des Vereinssportes.

Aber auch bei wachsender Zahl der Sportangebote ist es wichtig, die soziale Funktion des Sports zu bewahren. Sport darf nicht zum Privileg einiger weniger werden. Alle Menschen unserer Kommune müssen an der Vielfalt der Angebote teilhaben können. Zur sozialen Funktion des Sports gehören auch die besonderen Aufgaben, den Sport mit sozialpädagogischen Ansätzen zu verknüpfen.

Die bisherige kommunale Sportpolitik  hat sich als erfolgreich erwiesen. Die meisten Sportanlagen sind mit Ausnahme der Schulsporthallen in der Hand von Vereinen, wobei die Kommune den Bau und die Unterhaltung mitfinanziert. Diese Verbindung sichert eine laufende Überwachung und Unterhaltung der Anlagen. Aufgrund der vielen Stunden von Ehrenamtlichen im Sinne des bürgerschaftlichen Engagements und aufgrund des Eigenbeitrags der Vereine hat die Kommune in der Vergangenheit viel Geld gespart.

Die Politik kann (und soll) bei vielen Freizeitmöglichkeiten nur begrenzt eingreifen. Vieles ist einfach da: der Wald, die Seen, das kulturhistorische Umfeld. Die Natur hat einen großen Freizeitwert.

PEBB setzt sich ein für die Unterstützung des gemeinschaftlichen Ausbaus des Strandbades mit mehreren Kommunen und Schaffung eines Betreibermodells, welches ohne bzw. geringere Subventionen auskommt.

 

 



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