Straßenbäume 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Während Grundstückseigentümer den 4-Meter-Abstand zum Zaun einhalten müssen, gilt diese Regelung bei den Straßenbäumen nicht. D.h. Straßenbäume können ohne jede Abstandsvorschrift vor die Grundstücke gepflanzt werden. Um Streit zu vermeiden, könnte man natürlich vorab eine Einigung anstreben, aber solch ein zu bevorzugendes Herangehen ist selten umgesetzt worden.  Es gibt verschiedene Regelwerke, die aber keinen Gesetzescharakter haben. Wir fordern Festlegungen per Satzungsbeschluss, die auch der Kommune Abstände zu Zäunen, Laternen, Stromleitungen, unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen und Bestandsgrün vorschreiben. 
Bitte beachten Sie aber auch hier, dass unsere Ausführungen nicht den Anspruch einer Rechtsberatung haben. Für eine rechtliche Beurteilung Ihrer Situation sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuziehen.

 

Bürger und Straßenbäume

Andreas Lüders, März 2014

Auch dasThema "Straßenbäume" wird derzeit wieder diskutiert, es gibt Anregungen und Beispiele aus der Bevölkerung. Der Bürgermeister hatte im Februar dazu aufgerufen (Quelle): Auszug

Einige Bürgerinformationen erreichen auch uns und werden hier mit Zustimmung der Autoren wiedergegeben. Lesen Sie bitte auch "Bürger-Berichte".

Hier ein Beispiel:

Unsere Pappelstraße ist auch ein Beispiel für die Verschwendung von öffentlichen Mitteln. Gegen unseren Willen wurden Pappeln gepflanzt, die nun auch die zu erwartenden Schäden angerichtet haben, die Wurzeln haben Schienen für Automatiktore angehoben, wuchsen meterweit überirdisch auf die Grundstücke und sogar unter und in Schuppen. Auch die bei Pappeln typischen Grünabbrüche traten verstärkt bei Stürmen auf. Dazu hatten wir schon mit dem Bauamt und dem Bürgermeister vor mehreren Jahren einen Schriftwechsel, aber ohne Erfolg. Da wir dann mittels Gefahrenanzeige vom 8.Okt. 2012 an den Bürgermeister auch wegen Hineinwachsen der Bäume in die damals noch über eine Freileitung realisierte Straßenbeleuchtung nicht locker ließen, wurde daraufhin ein Ortstermin mit dem Bauamt (Frau J o h n) und Herrn M i c h a l s k i vom IBP durchgeführt. Als Folge sind umgehend die Bäume verschnitten und im Sommer 2013 ist zur Schadensbegrenzung entlang der betroffenen Grundstücke aufgegraben und senkrecht 70 cm tief  Wurzelschutzfolie eingezogen worden. Eine recht kostspielige Angelegenheit, die bei fachkundiger Auswahl der Gehölze nicht nötig gewesen wäre. Es wird aber irgendwann das nächste Problem auftreten, da die Pappeln über Versorgungsleitungen stehen (GAS, Wasser, Elektro).

Familie Beyer

 Lesen Sie bitte auch "Bürger-Berichte".

 

Betreff: Ihr Kommentar im Ortsblatt "Das Doppeldorf 06/2011"  

Sehr geehrter Herr Lüders, 

obwohl unser Eckgrundstück Beethovenstraße/Wiesenstraße bereits von vier jahrzehntealten Lindenbäumen umgeben ist, wurden vor ca. drei Jahren auf der Wiesenstraße (Südseite des Grundstückes) noch zusätzlich zwei weitere Nachpflanzungen von schnell wachsenden Bäumen vorgenommen. Hierzu erhielten wir weder eine Information vorab, noch wurden diese Bäume in Absprache mit uns gepflanzt. Durch diese zusätzlichen Bäume wird nicht nur die Sonneneinstrahlung auf unser Grundstück erheblich beeinträchtigt, sondern bald auch unser Satellitenempfang gestört werden. Da vom Bürgermeister sowieso keine Stellungnahmen zu Eingaben erfolgen, haben wir bisher von einer Anzeige dieses Sachverhaltes gegenüber der Gemeinde abgesehen.   Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernd Jäckel 19.06.2011

 

Heile Welt - für den Bürgermeister

Quelle: DODO Juni 2011

Thema: Neuanpflanzungen von Straßenbäumen

Der Dichter George Bernard Shaw schrieb: „Für einen Politiker ist es gefährlich, die Wahrheit zu sagen. Die  Leute könnten sich daran gewöhnen, die Wahrheit hören zu wollen.“ Oft heißt es „Nichts Genaues weiß man nicht." (Karl Valentin). Nur was man nachlesen kann, ist prüfbar. Deshalb haben wir eine Änderung der Geschäftsordnung initiiert, damit jeder interessierte Bürger im Internet selbst nachlesen und prüfen kann, wie der Bürgermeister die schriftlichen Anfragen der Gemeindevertreter beantwortet. Sie können da zum Beispiel lesen, wie unsere Fragen zu Neuanpflanzungen von Straßenbäumen beantwortet wurden. Da gibt es nämlich keinerlei Probleme - schreibt der Bürgermeister! Demnach werden betroffene Anlieger über beabsichtigte Pflanzungen z.B. durch Postwurfsendungen vorab informiert, es stehen auch Mitarbeiter den Anliegern ‚vor Ort‘ für Absprachen zur Verfügung. Bäume werden nicht unter Stromleitungen oder gar auf Ver- oder Entsorgungsleitungen gepflanzt. Also wir haben da eine etwas andere Wahrnehmung. Aber irren ist bekanntlich menschlich und vielleicht überprüft der Bürgermeister das ja noch einmal. Helfen Sie dabei, teilen Sie uns Ihre Erfahrungen dazu mit. Noch ein Zitat: „Die Wahrheit triumphiert nie, ihre Gegner sterben nur aus.“ (Max Planck)   www.pebb2008.de

Andreas Lüders

 

Merkwürdige Antworten

Im Februar 2011 richteten wir eine Anfrage gemäß § 6 der Geschäftsordnung zum Thema Straßenbäume an den Bürgermeister. Die Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde und hier: 

Anfrage an den Bürgermeister vom 02.02.2011 zu Baumpflanzungen im öffentlichen Bereich

Die Antworten des Bürgermeisters führen aber nur zu neuen Fragen:

-      zu 2): Weder Grundstücksbesitzer noch Mieter sind vorab in irgendeiner Weise über die Pflanzung informiert worden. Es gab lediglich eine kurze und kaum zu interpretierende Information in der DODO des Vorjahres. 

-      zu 3): Die Prioritätenliste zum Straßenausbau wird zwar gerade durch das Straßenbauprogramm bis 2020 „fortgeschrieben“. Dennoch sind auch auf der bisherigen Liste genügend Straßen, deren Ausbau geplant ist und in denen aber Bäume gepflanzt wurden.

-      zu 4): Es wird auf die FLL- Richtlinie hingewiesen sowie darauf, dass dementsprechend auf einzuhaltende Abstände zu Bauwerken und Ver-/Entsorgungsleitungen geachtet wird. Wenn das so eingehalten werden würde, dürften auf keinen Fall Bäume unter Stromleitungen bzw. direkt auf Abwasserzuleitungen gepflanzt werden, was aber oft der Fall ist.   

Der Bürgermeister schreibt, dass es ansonsten keine verbindlichen technischen Regelwerke zu Baumpflanzungen gibt. Nach unseren Recherchen ist hinsichtlich vorgesehener Baumpflanzungen im öffentlichen Straßenflächenbereich die Einhaltung der Hinweise des DVGW-Regelwerkes GW 125 u. ATV-H 162 "Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" zu beachten. Demnach ist zum Schutz der Entwässerungsanlagen ein ausreichender Abstand zu Bäumen u.ä. erforderlich. Die nachfolgenden Abstandsmaße beziehen sich auf den horizontalen Abstand der Stammachse von der Außenkante der Entwässerungsanlage: 

   I   < 1,50 m keine Baumpflanzungen möglich

   II     1,50 m - 2,50 m Schutzmaßnahmen gegen Durchwurzelung              erforderlich

   III > 2,50 m keine Schutzmaßnahmen erforderlich

-      zu 5): Wenn man durch Eggersdorf fährt, sieht man an mehreren Straßen junge Bäume, die direkt (und unter Missachtung o.g. Regelwerke) unter Stromleitungen gepflanzt wurden. Das führt mittelfristig zu gemeindlichen Kosten für Pflegeschnitte oder bei Beschädigung der Stromleitung. Uns ist schon deshalb unklar, warum diese Frage in Ihrer Beantwortung verneint wird. Nun wurde bekannt, dass es zudem gerade einen Prozess zu einem solchen Problem mit Straßenbäumen unter Stromleitungen gab. Dann wird die Verneinung zu dieser Fragestellung noch unverständlicher.

-      zu 7): Hier nun wird in der Beantwortung mitgeteilt, dass Bäume nicht über private Abwasserzuleitungen gepflanzt werden. Ist das nun ein Versehen oder wird hier ganz klar in der Öffentlichkeit verleugnet, was ja – wie oben dargestellt – durchaus passiert? Oder kommuniziert die Sachbearbeiterin so etwas nicht? Wie kommt es zu so einer falschen Antwort?

-      zu 8): Der Gemeinde ist also doch bekannt, dass Schäden durch den im Zuge des Wachstums sich erhöhenden Pressdruck absehbar werden. Warum wird dasbilligend in Kauf genommen bzw. auf die Durchwurzelung reduziert?

Eigentlich sind sämtliche Fragen der Fraktion CDU/FDP/PEBB vom 02.02.2011 nicht richtig beantwortet worden. Deshalb noch einmal die Frage: Ist das nun ein Versehen, fehlende Kommunikation in der Verwaltung oder wird hier ganz klar und absichtlich in der Öffentlichkeit verleugnet, was ja – wie oben dargestellt – durchaus nachprüfbare Realität ist?

 

 

 

 



Powered by CMSimpleCoAuthors  |  Template by ge-webdesign.de  |   Login