Spielplatzsatzung

SPIELPLATZSATZUNG

Im April 2019 wurde mehrheitlich unsere Spielplatzsatzung beschlossen. 

Bereits 2017 hatten wir den Gemeindevertretern einen Entwurf einer Spielplatzsatzung unterbreitet - wir haben mal bei den Nachbargemeinden geschaut und fanden es ganz gut, darüber zu diskutieren. Immerhin haben wir den Anspruch, ein "kinderfreundliches Dorf" zu sein.

Unser Bauamt hatte zunächst Bedenken, dann aber stellte sich heraus, dass eine solche Satzung ein gutes Arbeitsinstrument sein könne. Auch im Ortsentwicklungsausschuss ist unser Vorschlag zur Entwicklung einer Spielplatzsatzung zunächst auf Ablehnung gestoßen. Die Gegen-Argumentation von B. Paulat FG "Verantwortung", dass die Pflicht zum Bau von Spielplätzen aus dem Baugesetzbuch gestrichen wurde „und das aus gutem Grund“ kann doch kein verpflichtender Grund sein, im Rahmen unserer kommunalen Selbstverwaltung auf eine Satzung zu verzichten. Unsere Nachbargemeinden haben dafür auch keinen „schlechten Grund“ gehabt. Es ist ja auch nicht verboten, derartige Satzungen zu erlassen. Die Schaar der Kinder wächst glücklicher Weise stetig – die Zahl und Verfügbarkeit unserer Spielplätze leider nicht. Wollen wir in Zukunft keine neuen Spielplätze mehr verfügbar machen oder wollen wir alle Spielplätze selber bauen und finanzieren? Auch die These von der „Knebelung von Investoren“ (CDU) kann doch nicht mehr ernsthaft vorgetragen werden. Investoren suchen händeringend nach Flächen zur Entwicklung von Wohnbauflächen – wen sollte das in der Situation abschrecken? Und wenn es wie eine „Bremse“ wirkt, dann ist es sogar ein Mittel, den Wohnungsbau und damit den Zuzug moderat zu reduzieren.

Andreas Lüders

April 2019

 

Quelle: MOZ Martin Stralau/ 21.04.2019, 07:00 Uhr

Petershagen-Eggersdorf (MOZ) Wer künftig in Petershagen-Eggersdorf Wohnraum schaffen möchte, muss bei Gebäuden mit insgesamt mehr als fünf Wohnungen auf einem Baugrundstück und mehr als drei Wohnungen pro Gebäude einen Spielplatz bauen. Dieser kann auf dem Grundstück selbst als privater Spielplatz oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen Grundstrück für einen öffentlich-rechtlichen Zweck errichtet werden. Wer das nicht möchte, kann als Alternative eine Ablöse zahlen. Das sieht die Spielplatzsatzung vor, der die Gemeindevertreter am Mittwoch nach längerer Diskussion mit zehn Ja- und sechs Nein-Stimmen (eine Enthaltung) grünes Licht erteilten.
Ausgenommen von der Satzung sind Wohnungen, die für die ständige Anwesenheit von Kindern nicht vorgesehen oder geeignet sind. Ebenfalls nicht da-runter fallen Gebäude, die in Bebauungsplangebieten liegen. Die Ablöse an die Gemeinde richtet sich nach der Anzahl der Aufenthaltsräume. Pro Raum wird ein Pauschalbeitrag von 1200 Euro angesetzt, um das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten. Der Betrag entspricht den anteiligen durchschnittlichen Herstellungs- und Instandhaltungskosten einschließlich der Kosten für den Grunderwerb der jeweiligen Spielplatzfläche. Die Gemeinde will mit den Einnahmen zusätzliche Spielplätze bauen beziehungsweise bestehende instand setzen und halten.

Gerade der letzte Punkt stieß Wolfgang Marx (CDU) sauer auf. "Die Gemeindevertretung hat im Jahr 2011 eine Spielleitplanung mit dem Ziel verabschiedet, die Qualität unserer Spielplätze zu verbessern. Nur leider ist dieser Qualitätsanspruch nie verwirklicht worden", sagte er. "Zwar wurden einige Spielplätze instand gesetzt, insgesamt bieten sie jedoch einen eher traurigen Anblick." Und nun komme die Kinderspielplatzsatzung, die vielmehr eine Satzung zur Erhebung von Gebühren gegenüber Investoren sei. "Ich halte sie für mittelstands- und unternehmerfeindlich", sagte Marx. Zunächst werde sich darüber zwar keiner groß aufregen, weil die meisten Bauvorhaben ein bis zwei Wohnungen umfassten, aber in der Zukunft würde die Satzung zum Tragen kommen. "Daher sollten wir das Thema der nächsten Gemeindevertretung überlassen." Diese wird am 26. Mai gewählt. Da eine Vertagung über die Legislaturperiode hinaus nicht möglich ist, wie Sitzungsleiter Andreas Lüders (PEBB), informierte, beantragte Marx, das Thema in den Bauausschuss zurückzuverweisen. Sein Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt (zehn Nein, sechs Ja, eine Enthaltung).

Ronny Kelm (SPD) warf ihm vor, dass die CDU sich gerade als Investorenschutzpartei präsentiert habe. "Ich plädiere für die Satzung, um deutlich zu machen, dass wir in den Wohnquartieren etwas schaffen wollen", sagte Kelm. "Es geht nicht um Investorenfreundlichkeit. Wir als Gemeindevertreter haben doch den Auftrag, schöne Wohnumfelder zu schaffen, dazu gehören soziale Treffpunkte wie Spielplätze", sagte Kelm. Ihm gehe es nicht um Investorenschutz, betonte Marx. "Es geht um die Mieter, denn die werden es am Ende bezahlen müssen." Die Kosten würden auf die Mieten umgelegt.

Andere Orte haben Satzung auch

Heiko Krause (FDP) gab Wolfgang Marx in Bezug auf die Spielleitplanung Recht. Da gebe es Nachholbedarf bei der Umsetzung. Umso besser sei es, diese Satzung nun zu beschließen. Die Summen, die Investoren zahlen müssten, seien eher marginal, wenn man bedenke, dass Spielplätze auch den Wohnungswert steigerten. Auch andere Orte wie Fredersdorf-Vogelsdorf hätten eine solche Satzung. "Ich kann nicht sehen, dass dort Investoren weggelaufen wären", sagte er.

Uwe Bendel (CDU) bezeichnete es als "schade, dass wir es in unserer Amtszeit nicht geschafft haben, uns besser um öffentliche Spielplätze zu kümmern – und es jetzt zum Thema für Investoren machen".