Beitrag aus der Ortszeitung DODO Ausgabe Januar 2016

Am 01.01.2016 tritt eine neue Kitagebührensatzung in Kraft
von Norbert Löhl, Initiator, PEBB

Geduld und Geld kostete es die Eltern bis die Korrektur der Kitagebührensatzung am 19.11.2015 beschlossen und damit eine fragwürdige Erhöhung aus dem Jahr 2013 kassiert wurde.

Fast wäre der Beschlussantrag durchgefallen. Als die Fraktion der Linken kurzfristig eine weitere Vorlage einreichte, sorgte sich die SPD um das geschlossene Erscheinungsbild der Gemeindevertretung und forderte, die beiden Anträge zuvor in den Ausschüssen zusammenzuführen.

Dass es dazu nicht kam, ist Steffen Kühnel, Vater zweier Kinder und monatlichem Kitagebührenzahler von ca. 500 EUR, zu verdanken. Mit seiner Frage: „Wie lange die Gemeindevertretung denn noch brauche?“ hatte der Antrag von SPD-Gemeindevertreter Ronny Kelm auf Rückweisung der Kitasatzungsänderung keine Mehrheit.

Und das zu Recht! Denn nach fast einem Jahr Ringens um den besten Ansatz lag ein fertiger und von den Ausschüssen bereits schon empfohlener Antrag der Fraktion FDP/PEBB und des Gemeindevertreters Hans-Joachim Kannekowitz vor. Er sieht eine deutliche Entlastung von Mehrkindfamilien um 194.000 € im Jahr vor.

Dagegen war der „Richtungs“-Antrag der Linken kein fertiger und umsetzbarer Satzungsentwurf. Die Gemeindevertretung hatte deshalb nur die Wahl zwischen der längst überfälligen Änderung oder eben keiner Änderung, was sie mit 13 gegen 3 recht deutlich tat.

Für die SPD bleibt so die Erkenntnis, dass Streit und Wettbewerb etwas Positives sind und für die Eltern: Am 01.01.2016 tritt eine neue Kitagebührensatzung in Kraft.


Norbert Löhl, Initiator, PEBB

 



Chronologie der Satzungsänderung
von Norbert Löhl, Initiator, PEBB


23.05.2013 Beschluss der Gemeindevertretung über Änderung der Kita-Gebührensatzung, Wegfall der Kappungsgrenzen, d.h. Begrenzung der Gebühr auf einen Höchstwert

25.05.2014 Wahl der neuen Gemeindevertretung

Januar 2015 Eingang einer Petition wegen erheblicher Kita-Gebührenerhöhungen

20.03.2015 Anfrage nach § 6 GO der Fraktion FDP/PEBB zu Möglichkeiten der Änderung der Satzung mit Hilfe des „Halbierungsmodells“ (50% Beitrag bei zwei Kindern
und 25% bei drei) sowie dessen Auswirkung auf den Haushalt

27.03.2015 Nachfragen und Erläuterungen der Verwaltung zur § 6-Anfrage

14.04.2015 Antwort der Verwaltung auf § 6-Anfrage: Problematik der Erfassung aller Kinder

23.04.2015 Mitteilung an Verwaltung: Verzicht auf das Halbierungsmodell - statt dessen - Änderung der Gebührensätze und Höchsteinkommen

28.05.2015 Fertigstellung Beschlussantrag Änderung Kitasatzung; Reduzierung der Staffelung auf 100%/60%/40%/30% (bisher: 100%/80%/60%/40%) Erhöhung Netto-Höchsteinkommen auf 4.000 € (bisher: 3.500 €)

22.06.2015 Mitteilung der Verwaltung: Bei Berücksichtigung Verwaltungsgerichtsurteil erhöhen sich die Gebühren im unteren Bereich

24.06.2015 Beratung des Beschlussantrags im Bildungsausschuss und Klarstellung: Eine Erhöhung der Gebühren für einzelne Einkommensbereiche kommt nicht in Frage!

29.06.2015 Information der Verwaltung: gerichtskonforme Ausgestaltung des Tarifes entsprechend Beschlussantrag vom 28.05.2015 kostet ca. 240.000 € bzw. 25% des Gebührenaufkommens

30.06.2015 Mitteilung an die Verwaltung, dass die Gebührenreduzierungen höchstens 190.000 € p.a. kosten soll

04.07.2015 Mitteilung an die Verwaltung auf Verzicht der zusätzlichen Einkommensgruppe 4.000 € verbunden mit Anfrage auf erneute Ermittlung der Gebührenreduzierungen

07.07.2015 Antwort der Verwaltung ca. 160.000 jährlich

17.09.2015 Vorschlag an Verwaltung zur Tarifentlastung der Eltern in Höhe von 30.000 € im Einkommensbereich zwischen 3.001 und 3.500 €

02.10.2015 Gegenvorschlag der Verwaltung: Reduzierung aller Gebühren um 3%

09.10.2015 Fertigstellung Beschlussantrag Änderung Kitasatzung; Reduzierung der Staffelung auf 100%/60%/40%/30% (bisher: 100%/80%/60%/40%) und Reduzierung des Tarifes auf 97%

27.10.2015 Beratung des Beschlussantrags FDP/PEBB im Finanzausschuss - Empfehlung mit 5 zu 0 Stimmen

05.11.2015 Beratung des Beschlussantrags FDP/PEBB im Bildungsausschuss Empfehlung mit 3 zu 2 Stimmen

19.11.2015 Beschluss der Gemeindevertretersitzung mit 13 zu 3 Stimmen

01.01.2016 Die Änderung der Kitagebührensatzung tritt in Kraft.

Petershagen , den 26.12.2015 Norbert Löhl, Initiator

 

Beitrag aus der Ortszeitung DODO Ausgabe November 2015

Gebühren für Kinder
von Norbert Löhl, Initiator, PEBB

Wer seine Kinder in eine der Einrichtungen unserer Gemeinde gibt, zahlt Kita-Gebühren. Für acht Stunden Krippenbetreuung werden bei einem Nettoeinkommen von 2.600 Euro für ein Kind 242 Euro, für zwei 387 Euro und für drei Kinder 435 Euro insgesamt im Monat fällig.

Die Betreuung Ihrer Kinder kostet die Eltern also viel Geld, genau wie das Haus, das Auto oder der Urlaub. Leicht gerät man in Gefahr, Kinder mit materiellen Dingen gleichzusetzen und sie zu einer privaten Angelegenheit zu erklären.

Vielleicht ist das der Grund, warum unsere Gemeinde 2013 höhere Gebühren für Krippe, Kita und Hort beschlossen hat. Klug war das nicht.

Der demogaphische Wandel ist prekär, insbesondere, weil Kinder zukünftige Eltern sind. Aber auch weil Eltern im Berufsleben stehen und mit ihren Sozialbeiträgen die Renten finanzieren. Mit 1,4 Kindern pro Familie ist Deutschland Schlusslicht in Europa. Um die Bevölkerungszahlen konstant zu halten, wären 2,1 Kinder notwendig.

Bereits seit 2007 steuerte der Bund mit dem Elterngeld gegen. Für ca. 65 Prozent des Nettogehalts kann ein Jahr lang zu Hause betreut werden.

Auch unsere Gemeinde muss reagieren!

Die Fraktion FDP/PEBB sowie der Gemeindevertreter Hans-Joachim Kannekowitz werden in die Novembersitzung der Gemeindevertretung eine Beschlussvorlage zur Änderung der Kita-Gebührensatzung einbringen.

Der Antrag sieht eine jährliche Entlastung der Eltern von ca. 194.000 € vor. Das sind knapp 20 Prozent des Kita-Gebührenaufkommens unserer Gemeinde. Die Größenordnung berücksichtigt auch die finanziellen Möglichkeiten unseres Haushaltes.

Besonders entlastet werden sollen Eltern mit zwei und mehr Kindern. Der Gebührensatz sinkt bei zwei Kinder von 80 auf 60 Prozent und bei drei Kindern von 60 auf 40 Prozent. Zusätzlich sinken die Gebühren aller Einkommensklassen um drei Prozent.

Die eingangs genannten Gebühren reduzieren sich damit auf 234 EURO für ein Kind und auf 281 EURO für zwei bzw. drei Kinder.


Norbert Löhl
Gemeindevertreter

 



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