Archiv Informationen

MAI 2019 KOMMUNALWAHL

 

13,0 % - DANKE !!!

PEBB jetzt mit 4 Vertretern im Gemeinderat
Monika Hauser, Andreas Lüders,
Martin Schuchardt und Norbert Löhl


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir danken Ihnen herzlich für diesen Vertrauensbeweis!

Vorläufiges Ergebnis:

Monika Hauser  1.184 Simmen

Andreas Lüders   617 Stimmen

Martin Schuchardt  434 Stimmen

Norbert Löhl   334 Stimmen

 

Schauen Sie doch immer wieder mal hier auf unserer Internetseite vorbei, wir berichten weiter über die Arbeit und den Kampf für die gesteckten Ziele.

28.05.2019

APRIL 2019 SPIELPLATZSATZUNG

Im April 2019 wurde mehrheitlich unsere Spielplatzsatzung beschlossen. 

Bereits 2017 hatten wir den Gemeindevertretern einen Entwurf einer Spielplatzsatzung unterbreitet - wir haben mal bei den Nachbargemeinden geschaut und fanden es ganz gut, darüber zu diskutieren. Immerhin haben wir den Anspruch, ein "kinderfreundliches Dorf" zu sein.

Unser Bauamt hatte zunächst Bedenken, dann aber stellte sich heraus, dass eine solche Satzung ein gutes Arbeitsinstrument sein könne. Auch im Ortsentwicklungsausschuss ist unser Vorschlag zur Entwicklung einer Spielplatzsatzung zunächst auf Ablehnung gestoßen. Die Gegen-Argumentation von B. Paulat FG "Verantwortung", dass die Pflicht zum Bau von Spielplätzen aus dem Baugesetzbuch gestrichen wurde „und das aus gutem Grund“ kann doch kein verpflichtender Grund sein, im Rahmen unserer kommunalen Selbstverwaltung auf eine Satzung zu verzichten. Unsere Nachbargemeinden haben dafür auch keinen „schlechten Grund“ gehabt. Es ist ja auch nicht verboten, derartige Satzungen zu erlassen.Die Schaar der Kinder wächst glücklicher Weise stetig – die Zahl und Verfügbarkeit unserer Spielplätze leider nicht. Wollen wir in Zukunft keine neuen Spielplätze mehr verfügbar machen oder wollen wir alle Spielplätze selber bauen und finanzieren? Auch die These von der „Knebelung von Investoren“ (CDU) kann doch nicht mehr ernsthaft vorgetragen werden. Investoren suchen händeringend nach Flächen zur Entwicklung von Wohnbauflächen – wen sollte das in der Situation abschrecken? Und wenn es wie eine „Bremse“ wirkt, dann ist es sogar ein Mittel, den Wohnungsbau und damit den Zuzug moderatzu reduzieren.

Andreas Lüders

April 2019

 

Quelle: MOZ Martin Stralau/ 21.04.2019, 07:00 Uhr

Petershagen-Eggersdorf (MOZ) Wer künftig in Petershagen-Eggersdorf Wohnraum schaffen möchte, muss bei Gebäuden mit insgesamt mehr als fünf Wohnungen auf einem Baugrundstück und mehr als drei Wohnungen pro Gebäude einen Spielplatz bauen. Dieser kann auf dem Grundstück selbst als privater Spielplatz oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen Grundstrück für einen öffentlich-rechtlichen Zweck errichtet werden. Wer das nicht möchte, kann als Alternative eine Ablöse zahlen. Das sieht die Spielplatzsatzung vor, der die Gemeindevertreter am Mittwoch nach längerer Diskussion mit zehn Ja- und sechs Nein-Stimmen (eine Enthaltung) grünes Licht erteilten.
Ausgenommen von der Satzung sind Wohnungen, die für die ständige Anwesenheit von Kindern nicht vorgesehen oder geeignet sind. Ebenfalls nicht da-runter fallen Gebäude, die in Bebauungsplangebieten liegen. Die Ablöse an die Gemeinde richtet sich nach der Anzahl der Aufenthaltsräume. Pro Raum wird ein Pauschalbeitrag von 1200 Euro angesetzt, um das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten. Der Betrag entspricht den anteiligen durchschnittlichen Herstellungs- und Instandhaltungskosten einschließlich der Kosten für den Grunderwerb der jeweiligen Spielplatzfläche. Die Gemeinde will mit den Einnahmen zusätzliche Spielplätze bauen beziehungsweise bestehende instand setzen und halten.

Gerade der letzte Punkt stieß Wolfgang Marx (CDU) sauer auf. "Die Gemeindevertretung hat im Jahr 2011 eine Spielleitplanung mit dem Ziel verabschiedet, die Qualität unserer Spielplätze zu verbessern. Nur leider ist dieser Qualitätsanspruch nie verwirklicht worden", sagte er. "Zwar wurden einige Spielplätze instand gesetzt, insgesamt bieten sie jedoch einen eher traurigen Anblick." Und nun komme die Kinderspielplatzsatzung, die vielmehr eine Satzung zur Erhebung von Gebühren gegenüber Investoren sei. "Ich halte sie für mittelstands- und unternehmerfeindlich", sagte Marx. Zunächst werde sich darüber zwar keiner groß aufregen, weil die meisten Bauvorhaben ein bis zwei Wohnungen umfassten, aber in der Zukunft würde die Satzung zum Tragen kommen. "Daher sollten wir das Thema der nächsten Gemeindevertretung überlassen." Diese wird am 26. Mai gewählt. Da eine Vertagung über die Legislaturperiode hinaus nicht möglich ist, wie Sitzungsleiter Andreas Lüders (PEBB), informierte, beantragte Marx, das Thema in den Bauausschuss zurückzuverweisen. Sein Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt (zehn Nein, sechs Ja, eine Enthaltung).

Ronny Kelm (SPD) warf ihm vor, dass die CDU sich gerade als Investorenschutzpartei präsentiert habe. "Ich plädiere für die Satzung, um deutlich zu machen, dass wir in den Wohnquartieren etwas schaffen wollen", sagte Kelm. "Es geht nicht um Investorenfreundlichkeit. Wir als Gemeindevertreter haben doch den Auftrag, schöne Wohnumfelder zu schaffen, dazu gehören soziale Treffpunkte wie Spielplätze", sagte Kelm. Ihm gehe es nicht um Investorenschutz, betonte Marx. "Es geht um die Mieter, denn die werden es am Ende bezahlen müssen." Die Kosten würden auf die Mieten umgelegt.

Andere Orte haben Satzung auch

Heiko Krause (FDP) gab Wolfgang Marx in Bezug auf die Spielleitplanung Recht. Da gebe es Nachholbedarf bei der Umsetzung. Umso besser sei es, diese Satzung nun zu beschließen. Die Summen, die Investoren zahlen müssten, seien eher marginal, wenn man bedenke, dass Spielplätze auch den Wohnungswert steigerten. Auch andere Orte wie Fredersdorf-Vogelsdorf hätten eine solche Satzung. "Ich kann nicht sehen, dass dort Investoren weggelaufen wären", sagte er.

Uwe Bendel (CDU) bezeichnete es als "schade, dass wir es in unserer Amtszeit nicht geschafft haben, uns besser um öffentliche Spielplätze zu kümmern – und es jetzt zum Thema für Investoren machen".

 

Januar 2019: Das Ende der Baumschutzsatzung

 Nun hat es ein Ende gefunden: Hier finden Sie den Text der formellen Aufhebungssatzung.

Das gilt für alle Grundstücke im Innenbereich nach § 34 BauGB , die nicht in Bebauungsplangebieten liegen.

In den Gebieten mit städtebaulichen Satzungen (B-Pläne) müssen Sie weiterhin Anträge bei der Gemeindeverwaltung stellen. Die alten Bebauungspläne (städtebaulichen Satzungen // B-Pläne) sollen bis Ende 2021 angepasst werden.

 

Was müssen wir im Innenbereich nach § 34 BauGB beachten?

Was dürfen wir denn nun - und was nicht? Es gibt natürlich immer wieder Menschen, die uns Angst machen wollen. Lassen Sie sich nicht beirren!

Mit der Aufhebung der gemeindlichen Baumschutzsatzungen wird die Verantwortung für den behutsamen Umgang mit der Natur maßgeblich in die Verantwortung der Grundstückseigentümer gelegt. Aber es gelten natürlich bundeseinheitlich die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).

In der Zeit vom 01. März bis zum 30. September ist es nach § 39 BNatSchG verbotenBäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Wenn Sie in der Zeit vom 01. März bis 30 September unbedingt Gehölze fällen oder mehr als zulässig beschneiden müssen, benötigen Sie immer eine Befreiung von diesem Verbot durch die zuständige Behörde - die Untere Naturschutzbehörde (UNB).

In der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar liegt die Verantwortung im Innenbereich nach § 34 BauGB  einzig und allein beim Grundstückseigentümer.

Sie müssen zunächst immer in eigener Verantwortung prüfen, ob mit der beabsichtigten Fällung oder dem beabsichtigten Rückschnitt geschützte Arten beeinträchtigt, verletzt oder getötet werden könnten.

Ebenso müssen Sie zunächst immer in eigener Verantwortung prüfen, ob die Fällung einen "erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft" darstellen könnte.

Unser Tipp: machen Sie Fotos und protokollieren Sie Ihre Beobachtungen - kann ja sein, dass irgend jemand etwas anderes behauptet.

Können Sie aber nicht sicher ausschließen, dass in dem zu fällenden oder stark zu beschneidenden Gehölz geschützte Arten leben oder die Beseitigung des Gehölzes einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, sollten Sie sicherheitshalber eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde UNB beantragen (formlos).

Bei Bauanträgen für die Bebauung eines Grundstückes ist die zuständige Behörde die „Untere Bauaufsichtsbehörde“ in Strausberg.

Bitte beachten Sie aber auch hier, dass unsere Ausführungen nicht den Anspruch einer Rechtsberatung haben. Für eine rechtliche Beurteilung Ihrer Situation sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuziehen.

 

Andreas Lüders

 
Dezember 2015: Kitagebührenordnung

Nachdem nun eines unserer Dauerthemen - die Baumschutzsatzung - endlich in vernünftige Bahnen gelenkt werden konnte, konnten wir auch zu einem weiteren wichtigen Thema - der Kitagebührenordnung - durch die beharrliche Arbeit unseres Gemeindevertreters Norbert Löhl zu einer erfolgreichen Änderung kommen.

Wir sind sehr glücklich, dass in der Novembersitzung der Gemeindevertretung die Kita-Gebührenordnung unseres Kollegen Norbert Löhl eine gute Mehrheit bekam. Die Löhl-Satzung entlastet die Eltern um insgesamt 194.000,00 Euro. 

Andreas Lüders 30.12.2015


Bürgerentscheid zur Baumschutzsatzung
Nun ist es also entschieden: 

Bei einer Wahlbeteiligung von 59,2 % und mit 82,8 % "Ja-Stimmen" wurde mit dem Bürgerentscheid entschieden: Die Baumschutzsatzung soll nicht mehr auf Privatgrundstücken mir Ein- oder Zweifamilienhäusern gelten. So deutlich wurde in unserem Dorf noch nie gewählt! 

Aber Achtung: 

Diese Änderung wird aber erst mit Veröffentlichung im Amtsblatt Anfang Januar 2016 rechtskräftig. Bis dahin begeht man immer noch eine Ordnungswidrigkeit, wenn man ohne Fällgenehmigung einen Baum erntet. Auch die Schonzeiten (in denen nicht gefällt werden darf) vom 1. März bis zum 30. September bleiben natürlich bestehen, das ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz.

Jetzt Pflanzen:

Es wäre ein wunderbares Zeichen der gewünschten Selbstbestimmung und Verantwortung, wenn nun wieder Bäume gepflanzt werden, weil man nicht befürchten muss, sie nicht wieder bei Bedarf beseitigen zu können. Deshalb mein Aufruf: Leute pflanzt Bäume! Ich habe gestern schon mal 6 Stück gepflanzt. 

Gleichbehandlung gewünscht: 

Nun werden wir uns wohl noch um die von den Gegnern des Bürgerentscheides eingeforderte Gleichbehandlung und Abschaffung aller Ungerechtigkeiten kümmern müssen, damit auf ausnahmslos allen Privatgrundstücken verantwortungsvolle Selbstbestimmung beim Umgang mit den Bäumen einziehen kann.

(Nachtrag vom 10.12.2015: Erste Schritte dazu hier)

Und dann kann das Thema Baumschutzsatzung endlich in das Archiv geschoben werden.

Es gibt auch andere wichtigeThemen.

So sind wir sehr glücklich, dass in der Novembersitzung der Gemeindevertretung die Kita-Gebührenordnung unseres Kollegen Norbert Löhl eine gute Mehrheit bekam. Die Löhl-Satzung entlastet die Eltern um insgesamt 194.000,00 Euro. Aber darüber informieren wir gesondert. 

Andreas Lüders

 

20.11.2015





Fraktion PEBB/FDP
Neue Gemeindevertretung


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Am 19. Juni 2014 ist die Gemeindevertretung Petershagen/ Eggersdorf in die neue Wahlperiode gestartet. Neben vielen „Altgedienten“ sind immerhin 5 neue Gemeindevertreter eingerückt, die aber fast alle auch schon kommunalpolitische Erfahrungen haben. Wir wünschen allen ein gutes Gelingen.

Es gibt jetzt 4 Fraktionen mit jeweils 4 Mitgliedern: CDU,  PEBB/FDP, Fraktionsgemeinschaft  „Verantwortung“ (bestehend aus TfPE, Freie Wähler und Bündnis90 Grüne) sowie die Linken. Daneben gibt es die dreiköpfige SPD-Fraktion und die Unabhängigen Bürger mit 2 Mitgliedern, außerdem einen Fraktionslosen von der AfD.

PEBB hat - abseits jeglicher bundes- oder landespolitischer Präferenzen - nach fünf Jahren erfolgreicher kommunalpolitischer Zusammenarbeit wieder eine Fraktion mit den FDP- Vertretern Monika Hauser und Heiko Krause gebildet.

Unsere Fraktion unterstützte auch wie schon vor 5 Jahren Rita Schmidt (SPD) bei der Wiederwahl zur Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Andreas Lüders sitzt nun als Stellvertreter neben unserer Vorsitzenden, Zweiter Stellvertreter wurde Burkhard Paulat (TfPE).

Bei der Besetzung der Ausschussvorsitze war uns das Losglück gewogen, unsere Fraktion hatte den ersten Zugriff auf einen der vier Ausschüsse. Zukünftig wird Monika Hauser den Vorsitz im Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend und Sport übernehmen.

Fraktionsvorsitzender unserer Fraktion PEBB/FDP bleibt Heiko Krause, der auch wieder Mitglied im Hauptausschuss und im Ortsentwicklungsausschuss wird. Norbert Löhl geht mit guten Vorkenntnissen aus den 5 Jahren als sachkundiger Bürger in den Finanzausschuss, Andreas Lüders bleibt im Bau- und Umweltausschuss.

Andreas Lüders

20.06.2014

Gemeindevertretersitzung am 19.12.2013

von Andreas Lüders, 20.12.2013

 

Zeitschleifen

Ein Schritt voran und zwei zurück

Zu Beginn der Sitzung haben wir den Bürgermeister zu seinem Beitrag „Das Wort zum Fest“ in der SRB-Zeitung  vom 14.12.2013 befragt. Dort hat er geäußert, dass er sich darüber ärgert, dass es häufig so lange dauert, bis Gemeindevertreter notwendige Entscheidungen getroffen haben und dass häufig anders entschieden wird, als er sich das wünscht.

Letzteres ist so grotesk, dass wir das nicht hinterfragen wollten.

Aber wo hätten wir schneller entscheiden sollen? Diese allgemeine Darstellung sollte mit Beispielen untersetzt werden, um nicht als Unterstellung zu wirken. Auch in dieser Sitzung war nicht alles schnell durchzuwinken, so wie es der Bürgermeister möchte. So ist das mit der Demokratie.

Max Weber: "Politik ist das lange und langsame Bohren dicker Bretter. Sie erfordert Leidenschaft und Augenmaß.“

Antworten wollte der Bürgermeister auf die Frage nicht, aber das wird er sicher in seiner Rede zum Neujahrsempfang nachholen, denn da ist es unüblich, dass ihm jemand widerspricht.

Zum nachlesen: Das Wort zum Fest

Quelle: SRB-Zeitung, online  unter www.hauke-verlag.de

 

Baumschutzsatzung

Handlungsfreiheit und Eigenverantwortung in Petershagen/ Eggersdorf erneut abgewürgt

Alptraum oder Déjà-vu? Nein richtig, diese Überschrift finden Sie in unserer Rubrik „Thema Baumschutzsatzung“ bereits im September 2010. Und auch in den nächsten Jahren wird sich diese Überschrift zu diesem Thema nicht ändern.

Der Bürgerantrag zur Änderung der Baumschutzsatzung wurde in namentlicher Abstimmung mehrheitlich abgelehnt. Unsere Fraktion versuchte das schon dreimal in der Vergangenheit, aber auch in diesem Jahr konnten wir keine Mehrheit dazu finden. Die Beschwörungsformeln der Verteidiger der Baumschutzsatzung waren auch die wohlbekannten. Und man versprach hoch und heilig und mit einem extra Beschluss, an einer Satzungsänderung zu arbeiten.

Wer soll das noch glauben? Dazu war ja in der Vergangenheit reichlich Zeit, alle derartigen Versprechen verliefen im Sande. Und was soll sich jetzt ändern? Im günstigsten Falle wird die Satzung etwas verständlicher, lesbarer, aber inhaltlich wollen weder die Verwaltung noch die Linken, die SPD und die Freien Wähler irgendetwas entschärfen.

Und so wird es ablaufen: Im Januar wird ein zeitweiliger Ausschuss gebildet. Der muss in öffentlicher Tagung „sachkundige Bürger“ benennen, dazu muss zur Einhaltung der Ladungsfrist in der Februar-Doppeldorf-Zeitung ein Termin festgesetzt werden. Dann wird der Ausschuss sich ein Weilchen über Pro und Kontra unterhalten – und dann ist Wahlkampf-Zeit.  Irgendein Entwurf wird dann wohl vorliegen, beschließen will der jetzige Gemeinderat nicht mehr. Nach der Wahl gehen Monate ins Land, bis der neu gewählte Gemeinderat arbeitsfähig ist, und dann ist vielleicht alles wieder vergessen.

Das Thema kann nur durch die Bürger wachgehalten werden!

 

Baumaßnahmen

Eggersdorfer Grundschule und Zentralbibliothek

Die von der neuen Bauamtsleiterin Frau Schiene initierte Machbarkeitsstudie bestätigte,  was vom bisherigen Bauamtsleiter und unserem Bürgermeister immer wieder bestritten wurde: Aufstocken geht nicht. Nicht nur, dass es ein architektonischer Missgriff geworden wäre, statische Probleme hätten noch während der Bauphase zu enormen Kostensteigerungen führen können. Auch die Unterbringung der Schüler während der Bauphase war – wie wir befürchtet hatten – ungeklärt. (hier unsere Anfrage dazu an den Bürgermeister und seine Antwort).

Aus den verschiedenen Varianten hoben sich zwei heraus, die sowohl finanziell als auch baufachlich endlich machbar sein werden. Das Beharren unseres Bürgermeisters auf den alten Plänen dürfte dank des Eingreifens unserer neuen Bauamtsleiterin nun hoffentlich vorüber sein. Und vielleicht kann der Untersuchungsausschuss ihm dann auch noch klar machen, dass nicht die Gemeindevertreter für die Zeitverzögerung verantwortlich sind, sondern nur er selber in seiner politischen Verantwortung.

Zum Bibliotheksneubau kam ein (fast) überraschender Rückzieher der Verwaltung: alles zu teuer, alles zu groß, wir müssen über alles noch mal reden. Na wenn das keine Zeitverzögerung ist! Mal sehen, ob der neue Gemeinderat willfähriger ist. Fassungslos registrierten die Ausschussmitglieder, wie die Arbeit von einem Jahr in die sprichwörtliche Tonne getreten wurde.

Unser Bürgermeister mag es eben nicht, „dass häufig anders entschieden wird, als er sich das wünscht.“

Andreas Lüders, 20.12.2013

 
Dezember 2013

von Andreas Lüders, 18.12.2013

 

Einwohnerantrag zur Baumschutzsatzung

Erstmalig haben mehr als 500 Einwohner unseres Dorfes von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, einen Einwohnerantrag zu stellen. Eine große Anzahl der Antragsteller war trotz Sturm Xaver zur Einwohnerversammlung erschienen, auf der Für und Wider diskutiert werden sollte. Die Verfechter der jetzigen Baumschutzsatzung waren da weitaus geringer vertreten, wobei unklar blieb, ob deren Zahl an sich geringer ist oder ob sie den Sturm mehr fürchteten, als die Antragsteller. In Leserbriefen und Diskussionsbeiträgen wurde versucht, die Antragsteller als egoistische Minderheit darzustellen, die „in närrischen Zeiten“ von „erfolgreichen Werbern“ überredet wurden. Dabei zeigt auch das Stimmungsbarometer, welches von der Lokalen Agenda vorgestellt wurde, dass eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer die Anwendung der Baumschutzsatzung sehr negativ bewertet (Note 4 – 5). Wir haben in den vergangenen Jahren mehrfach eine Korrektur der Baumschutzsatzung eingefordert, leider ohne dafür eine Mehrheit im Gemeinderat gewinnen zu können. Jetzt soll die lange verzögerte Diskussion wieder aufgenommen werden – dafür ist den Antragstellern des Einwohnerantrages Dank auszusprechen.

Protokoll der Einwohnerversammlung

 

Andreas Lüders, 18.12.2013

(DODO Beitrag Januar 2014)

 
Oktober 2013

von Andreas Lüders, 30.10.2013

 

Und hier noch einmal zum Thema: Bürgerinformation zum Straßenausbau

Wir hatten im August über folgendes berichtet:

Der Bürgermeister hatte vorgeschlagen, einen alten Beschluss aufzuheben, nach dem die betroffenen Anwohner mindestens ein Jahr vor beabsichtigten Straßenausbaumaßnahmen zu informieren waren. Begründet wurde die gewünschte Aufhebung mit den Formalien und Zeitabläufen, die sich aus dem Straßenausbauprogramm 2020 ergeben. Zudem könne das langfristige Programm ja von allen Bürgern gelesen werden, so dass sich jeder über Zeitabläufe und voraussichtliche Kosten informieren könne.

Da sich im letzten Jahr herausgestellt hat, dass gerade die voraussichtlichen Kosten erheblich höher ausfallen als bisher angegeben, haben wir einen Ergänzungsantrag gestellt, der gewährleisten soll, dass diese Darstellung regelmäßig aktualisiert wird. Der Bürgermeister hat diesen Ergänzungswunsch in seinem Antrag aufgenommen, der Antrag wurde mehrheitlich bestätigt. (siehe auch Archiv Informationen) ...

Sankt Nimmerlein ?

Da bisher noch keine Änderung der Daten registriert werden konnte, hatten wir im Zusammenhang mit einer Anfrage zu Liquiditätsproblemen als Konsequenz des Straßenausbaues gefragt, wann diese zugesagte Änderung denn nun veröffentlicht wird. Antwort: abwarten, bis evtl. das Programm geändert oder zeitlich gestreckt wird, vermutlich aber erst, wenn Zahlen für 2014 vorliegen.

Die Kosten für die Bürger haben natürlich nichts mit einer eventuellen zeitlichen Streckung des Straßenausbauprogrammes zu tun, außer dass es immer noch teurer wird. Alle anderen Zahlen könnten also veröffentlicht werden.

Aber lesen Sie bitte selbst: Anfrage zu Auswirkungen des Straßenausbaues auf die Liquidität

 

Andreas Lüders, 30.10.2013

 

Sitzung am 22.08.2013

von Andreas Lüders, 30.08.2013

 

Thema: Bürgerinformation zum Straßenausbau

Der Bürgermeister hatte vorgeschlagen, einen alten Beschluss aufzuheben, nach dem die betroffenen Anwohner mindestens ein Jahr vor beabsichtigten Straßenausbaumaßnahmen zu informieren waren. Begründet wurde die gewünschte Aufhebung mit den Formalien und Zeitabläufen, die sich aus dem Straßenausbauprogramm 2020 ergeben. Zudem könne das langfristige Programm ja von allen Bürgern gelesen werden, so dass sich jeder über Zeitabläufe und voraussichtliche Kosten informieren könne.

Da sich im letzten Jahr herausgestellt hat, dass gerade die voraussichtlichen Kosten erheblich höher ausfallen als bisher angegeben, haben wir einen Ergänzungsantrag gestellt, der gewährleisten soll, dass diese Darstellung regelmäßig aktualisiert wird. Der Bürgermeister hat diesen Ergänzungswunsch in seinem Antrag aufgenommen, der Antrag wurde mehrheitlich bestätigt.

 

Thema: Erweiterung Grundschule Eggersdorf

Seit Monaten war die Diskussion um die richtige Vorgehensweise nicht vorangekommen: Aufstocken, Abriss und Neubau oder Bau eines komplett neuen Riegels? Da die Verwaltung bisher auf dem aus statischen Gründen vermutlich nicht realisierbaren Plan der Aufstockung beharrte, kam die Diskussion über gegenseitige Schuldzuweisungen zu verschwendeten Planungskosten nicht hinaus.

Die neue Bauamtsleiterin Frau Schiene konnte mit ihren Darlegungen zur Effizienz einer Machbarkeitsstudie überzeugen. In einer solchen Machbarkeitsstudie ist ein Variantenvergleich (Raumprogramm, räumliche Anordnung, Kosten) ohne die hohen Kosten eines Architektenwettbewerbes möglich.

Und warum sollte man für derart zukunftsweisende Investitionen nicht auch mal wieder an Kreditaufnahme denken? Unsere derzeitige Pro-Kopf-Verschuldung ist minimal (DDR-Altschulden), andere Kredite haben wir problemlos abgezahlt. Warum sollte man erst ansparen, das Geld wird ja bei der derzeitigen Zinspolitik nicht mehr! Im Gegenteil, durch Preissteigerungen haben wir immer weniger davon, je länger wir es wie einen Schatz hüten. So günstig wie jetzt war eine Kreditaufnahme noch nie!

 

Thema: Disput über die Ortszeitung "Das Doppeldorf"

Der Kollege Herzog hat zu Recht angemahnt, dass die in der August-Ausgabe angekündigten Reglementierungen von Leserbriefen unzeitgemäß sind. Auch Ironie und Sarkasmus sind vertretbare Stilformen, so lange sie keine persönlichen Herabwürdigungen enthalten.

In der neuesten Ausgabe des „Doppeldorfes“ ist nun zu lesen:

Medienrat tagte zum Profil des „Doppeldorfes“ Im August traf sich der Medienrat, um zu den Kontroversen über den derzeitigen Auftritt des „Doppeldorfes“ zu beraten. Hier ging es insbesondere um die Themen Leserbriefe und Neutralität der Dorfzeitung im Spannungsfeld zwischen Gemeindevertretung, Rathaus und Bürgern. Hierzu beschloss der Medienrat, dass zukünftig kein zusätzlicher Platz für Extra-Einlassungen der Gemeindevertretung geschaffen werden sollte.“

Und weiter unten ist dann im gleichen Bericht zu lesen: „Themen, die längst abgearbeitet oder bereits Gegenstand der täglichen Debatte in allen möglichen Gremien sind, entsprächen nicht unbedingt dem nötigen Interessantheitsgrad. Genannt wurde hier beispielhaft das Straßenbauprogramm 2020 oder die Baumschutzsatzung.“

Also wenn „Neutralität der Dorfzeitung im Spannungsfeld zwischen Gemeindevertretung und Rathaus“ nur zu erreichen ist, wenn die Gemeindevertretung einen Maulkorb bekommt, stimmt etwas ganz gewaltig nicht im Verständnis der demokratischen Aufgabenteilung gemäß unserer Kommunalverfassung. Ich nenne das Zensur!

Was ist da schief gegangen? Der Medienrat ist als Organ der Gemeindevertretung initiiert worden und sollte auf ausgewogene Berichterstattung achten und Anregungen geben, um das antiquierte Profil und insbesondere die Layout Gestaltung des DODO zu modernisieren. Aber offensichtlich sind Kochrezepte und Berichte von Ausflügen immer noch wichtiger als das politische Leben in der Gemeinde.
Es gab in 2010 eine Vorlage des Medienrates, da stand in der Begründung: „Ziel einer Modernisierung soll es sein, möglichst alle Einwohner zu erreichen, indem für alle Alters- und Interessengruppen Wissenswertes mit hoher Aktualität publiziert wird. Keinesfalls darf das "Das Doppeldorf" trotz der Redaktion in der Gemeindeverwaltung nur dessen Sprachrohr werden sondern es hat die vordringliche Aufgabe, das Zusammenwirken zwischen den Einwohnern, der Gemeindevertretung und der Verwaltung sowie den weiteren ehrenamtlich tätigen Gremien zu verbessern, so z.B. durch Begründung und Erläuterung von Verwaltungshandeln oder Hintergrundinformationen zu Beschlüssen der Gemeindevertretung. Unsere Ortszeitschrift soll wesentlich zur Transparenz in allen Bereichen unseres Zusammenlebens beitragen.“
Was ist davon geblieben?

 

Andreas Lüders, 30.08.2013

 
April 2013

von Andreas Lüders, 23.04.2013

Thema: Klage gegen Gemeindevertretung

Gegen die die Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf wurde bezüglich einer Feststellung der Wahlleiterin Klage erhoben. Die Feststellung der Wahlleiterin erging auf der Grundlage einer Regelung des Brandenburger Kommunalwahlgesetzes, welche nach der Argumentation der Kläger der Verfassung des Landes Brandenburg widerspricht.

Dieser dargestellte Widerspruch zwischen Kommunalwahlgesetz und Landesverfassung, der durch den Gesetzgeber des Landes Brandenburg verursacht worden sein dürfte,  soll nun durch Klage gegen die Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf geklärt werden. Die nicht unerheblichen Kosten für die rechtliche Vertretung hat unsere Gemeindekasse zu tragen.

Kläger ist neben weiteren Personen der Gemeindevertreter Herzog, Beklagte ist eben jene  Gemeindevertretung, der auch Herr Herzog angehört. Prozessbevollmächtigte der Kläger ist wiederum die Kanzlei des Herrn Herzog, deren Kosten im Falle des Erfolges der Klage ebenfalls unsere Gemeindekasse zu tragen hat.

Vielleicht findet sich dann ja noch ein cleverer Anwalt, der vom Land Brandenburg für unsere Gemeinde Schadensersatz für die Folgen des gesetzgeberischen Widerspruchs einfordert.

 

Thema: Neuer freier Redakteur für die Ortszeitung

Unsere langjährige freie Redakteurin Frau Edda Bräunling hat nach vielen erfolgreichen Jahren den Vertrag für die Ortszeitung „Das Doppeldorf“  beendet. An dieser Stelle sei Ihr gedankt für ihre erfrischenden Beiträge und ihre zeitintensive Präsenz bei den Sitzungen. Als neuen Freien Redakteur des „Doppeldorfes“ wählte die Gemeindevertretung mit deutlicher Mehrheit den Eggersdorfer Lehrer Hartmut Heuschkel, dem wir für diese Arbeit viel Erfolg wünschen.

 

Thema: zentrale Bibliothek im Umfeld des S-Bahnhofes 

Nachdem inhaltlich noch einmal darüber diskutiert wurde, ob ein „Ideenwettbewerb“ oder ein „Planungswettbewerb“ durchgeführt werden sollte, ist der Beschlussantrag zur Schaffung einer zentralen Gemeindebibliothek mit großer Mehrheit (16 dafür, 3 dagegen) bestätigt worden. Auch die Lokale Agenda hatte eigens einen Vertreter entsandt, um die offizielle Zustimmung dieses Gremiums zu verkünden.

 

Thema: Bebauungsplan Brunnerstraße

Obwohl wir bei einer Ortsbegehung mit dem Bauausschuss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes zum Schutz einer großen bewaldeten Fläche noch unsere Zustimmung signalisiert hatten, mochten wir dem nun vorgelegten Ansinnen nicht mehr zustimmen, da der ganze Straßenzug einbezogen werden soll. Wir befürchten hohe Kosten sowie Einschränkungen und Belastungen für die Eigentümer. Auch aus diesem Grunde beantragten die Kollegen der Bürgerfraktion hier eine namentliche Abstimmung. Das Ergebnis können Sie dem Amtsblatt entnehmen.

 

Andreas Lüders, 23.04.2013

 

 

Zentrale Gemeindebibliothek

Pro und Kontra

Andreas Lüders, 15.02.2013

Wie viel Kultur braucht unser Dorf? Ganz einfache Antwort: Es kann nie genug sein! Aber da nicht alles, was wünschenswert ist, auch bezahlbar ist, muss langfristig überlegt werden, wohin die Reise gehen soll. Es ist in der Regel nicht die Aufgabe der Verwaltungen, Kulturarbeit zu machen, wohl aber, diese nach Kräften und Möglichkeiten zu unterstützen. Das geschieht auch in unserer Gemeinde durchaus angemessen.

Nun haben wir aktuell im Dorf die Diskussion um die Bibliotheksstandorte. Die Gemeindevertreter bzw. die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden haben sich bereits mit großer Mehrheit und mit vernünftigen Argumenten für die Schaffung einer modernen zentral gelegenen Bibliothek ausgesprochen (siehe MOZ vom 01.02.2013).

Es gibt natürlich auch ernst zu nehmende Argumente für den Erhalt der bisherigen Standorte. Die befürchteten kulturellen Verluste für die Ortskerne reduzieren aber die Frage, wie viel Kultur unser Dorf braucht, auf den Bestand der von der Kommune unterhaltenen Bibliotheken. In unserem Wahlprogramm aus 2008 haben wir zur Erarbeitung eines kommunalen Kulturkonzeptes aufgerufen. Wir haben bereits eine Kulturstättenkonzeption, im Altbericht werden die Bedürfnisse der Senioren dargestellt. Im Haushalt sind Kostenstellen zu finden für Jugendförderung, Vereinsförderung, Seniorenförderung und die Förderung von Dorffesten. Ein verbindliches Konzept über das „Wie“ und den Umfang der kommunalen Kulturförderung existiert aber noch nicht. Bei der Schaffung des Leitbildes 2020 für Petershagen/ Eggersdorf konnten wir lediglich folgende Handlungsempfehlung im Abschnitt 7 Naherholung, Tourismus, Kultur und Sport durchsetzen: „Die weitere kulturelle Entwicklung der Gemeinde ist im Dialog zwischen Kulturschaffenden und den Entscheidungsträgern fortzuschreiben.“

Fakt ist, das die Petershagener Bibliothek völlig marode und die Eggersdorfer Bibliothek viel zu klein ist. Es würde Seiten füllen, sich mit den teilweise widersprechenden Argumenten zu Erreichbarkeit, Kosten, Nutzung und Nachnutzung der Standorte usw. auseinander zu setzen. Deshalb soll hier nur auf die befürchteten kulturellen Verluste für die Ortskerne in Petershagen und in Eggersdorf eingegangen werden.

In Petershagen scheint die Situation noch relativ überschaubar: Der Ortskern ist mit Angerscheune, Madelsaal, Büdnerhaus und Kinderbauernhof sowie Schule, Kita und Hort und natürlich auch der Kirche ein markanter kultureller Kern. Hier sind es starke Vereine und insbesondere auch die Grundschule, die „Kultur schaffen“. Der Ortskern „verödet“ nicht, wenn da keine Bibliothek mehr ist! Ein Nachnutzungsvorschlag für den jetzigen Bibliotheksstandort war, dort Parkplätze zu errichten, die bisher immer vehement eingefordert wurden. Wenn nun plötzlich keine Parkplätze mehr gebraucht werden oder durch Parkplätze plötzlich „ein erheblicher städtebaulicher Missstand“ entstehen sollte, so gibt es seit langem auch dafür alternative Ideen. Der Haushaltwarenladen in der ehemaligen Tankstelle könnte sehr zur Freude der Anwohner erhalten bleiben. Die „Alte Schmiede“ kann mit überschaubaren Mitteln in ihrer Grundsubstanz gesichert werden und könnte so vermutlich weitere einhundert Jahre als „kaltes Museum“ genutzt werden, in dem z.B. größere landwirtschaftliche Geräte ausgestellt werden könnten. Und das marode Gebäude, in dem jetzt noch die Bibliothek untergebracht ist, sollte auch dahingehend geprüft werden, ob es sich mit seinen großen Schaufenstern für künstlerische Installationen oder Ausstellungen eignet. Was als Bibliothek nicht mehr taugt, kann doch durchaus noch geringeren Nutzungsanforderungen genügen. Damit würde das „Ortsbild“ in Petershagen erhalten bleiben, die kulturelle Vielfalt würde sich erhöhen und die Abrisskosten blieben uns auch vorläufig erspart.

In Eggersdorf ist da zugegebener Maßen weniger zu finden, schon durch die bauliche Struktur sind Zusammenhänge schwerer zu sehen. Neben der Kirche und dem Gemeindehaus gibt es einige privat genutzte denkmalgeschützte Wohngebäude. Der in sich abgeschlossene Markt enthält neben dem Rathaus, dem Standesamt, der Kegelbahn und eben jetzt noch der Bibliothek etliche Ladengeschäfte und Dienstleistungsbetriebe sowie die Kitas. Die zwei Gastronomen sind leider schon vor Jahren an den örtlichen Gegebenheiten gescheitert. Die nun postulierte „kulturelle Verödung“ des Marktes in Eggersdorf durch den Wegfall der Bibliothek reduziert – wie schon oben dargestellt – die Frage, wie viel Kultur ein Ortskern braucht, auf den Bestand der von der Kommune unterhaltenen Bibliothek. Wo bleiben da die Initiative der Kulturschaffenden? Nun gibt es in Eggersdorf eine etwas andere Situation als in Petershagen. Es gibt die punktuellen Veranstaltungen von Hort, Karnevalverein und (bisher) Bauernvolk. Die Grundschule hat sich leider noch nie in der Weise an Dorffesten oder Weihnachtsmärkten beteiligt, wie es in Petershagen üblich ist.

Es ist doch durchaus denkbar, in den Räumlichkeiten der jetzigen Bibliothek Am Markt eine kulturelle Begegnungsstätte für Jung und Alt zu schaffen, einen Ort, an dem dauerhaft Platz für Ausstellungen und Installationen von Künstlern verfügbar ist, einen Platz für den Austausch der Gedanken, für Vereine wie BürgerBildungBrandenburg, für die Lokale Agenda (Nachhaltigkeit, Energiebüro, Naturschutz) usw. Natürlich kostet das auch dann weiterhin Geld für die Miete und deshalb muss auch die Verwaltung dazu gehört werden.

Fazit: Eine moderne, zukunftsorientierte und zentral gelegene Bibliothek bringt nicht nur einen deutlichen und nachhaltigen Qualitätsgewinn für „Unsere Bibliothek“, sie lässt auch viel Raum für die weitere kulturelle Entfaltung – an der allerdings die Kulturschaffenden mitwirken müssen. Bei kluger Umsetzung der Projekte werden wir vermutlich sogar weniger finanzielle Mittel aufwenden müssen.

Andreas Lüders, 15.02.2013

 

Straßenbauprogramm

Der Bürgermeister redet Tacheles

Andreas Lüders, 12.11.2012

Die Sondersitzung der Gemeindevertretung mit der Lokalen Agenda am 08.11.2012 war in vielerlei Hinsicht aufschlussreich. Dabei standen im Vordergrund die Bemühungen der Lokalen Agenda, die Kernpunkte des Leitbildes 2020 durch die Einführung von Indikatoren messbar zu machen. Das hat Potential und dürfte bei objektiver Anwendung die Entwicklung der Gemeinde gut abbilden. Nach den Worten von Prof. Sydow wurde die Lokale Agenda dabei aktiv durch die Verwaltung unterstützt. Leider werden die begründeten Forderungen der Lokalen Agenda zur Änderung  der Baumschutzsatzung weiterhin ignoriert. Dazu gab es auch aus der Bürgerschaft mal wieder einen sehr prägnanten Beitrag, aber darauf antwortet ja niemand.

Geantwortet hat der Bürgermeister auf die in dieser sachlichen Form selten vorgetragene Fundamental-Kritik an den Umgangsformen der Verwaltung mit der Bürgerschaft in Bezug auf das Straßenausbauprogramm. Den Redebeitrag der Anliegerinteressenvetretung Pappelstraße / Rosa-Luxemburg-Straße haben wir nachfolgend mit freundlicher Genehmigung von Frau Kösling eingefügt.

Redebeitrag der Anliegerinteressenvertretung (Frau Kösling)

Vielleicht auch unter dem Eindruck, dass die Gemeindevertreter in diesem Zusammenhang für ihre intensive Kompromiss-Suche gelobt wurden, zog sich der Bürgermeister auf folgende Positionen zurück: Erstens vertritt er mit seiner Stimme die Auffassung der Verwaltung und ist gewillt, nur dem fachlichen Rat der Ingenieurbüros und nicht etwa den Vorschlägen des Fachausschusses oder der Gemeindevertretung zu folgen. Und zweitens – egal, was dabei herauskommt - muss die Gemeindevertretung darüber abstimmen und ist dann gesamtverantwortlich.

Also Kompromiss-Vorschläge als Ergebnis einer Bürgerbeteiligung sind kaum zu erwarten, aber jedes Ergebnis wird von der Gemeindevertretung zu verantworten sein.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund scheint es mir unmöglich, einem Straßenbau zuzustimmen, der von der großen Mehrheit der zahlungspflichtigen Anwohner (Kostenbeteiligung 90%) abgelehnt wird. Das ist etwa so, als würde ein Autohaus willkürlich Käufer zwingen können, ein Auto zu kaufen und ihnen dafür  noch großzügig 10% Rabatt anbieten. Ich kann hier kein übergeordnetes gemeindliches Interesse erkennen, das besteht bei übergeordneten Straßen und deshalb ist der Gemeindeanteil da auch höher.

Andreas Lüders, 12.11.2012

 

Ortsentwicklung nachhaltig

Andreas Lüders, 31.10.2012

Neben diversen Straßenbauvorhaben werden derzeit zwei Hochbau-Projekte diskutiert: der Neubau der Bibliothek in Petershagen und die Erweiterung von Grundschule und Hort in Eggersdorf.

Sparsamkeit ist angesagt, aber da erscheint es manchem zweifelhaft, ob An- und Umbauten an alter Bausubstanz wirklich sparsamer sein können als Neubauten.

Die Bibliothek in Petershagen ist marode. Bisheriger Plan war, am Standort in der Lindenstraße die alte Tankstelle und die alte Bibliothek abzureißen und mit dem Umbau der Alten Schmiede eine neue Bibliothek zu schaffen. Aber weder sind bisher die wahren Umbaukosten der maroden Alten Schmiede noch eventuelle Kosten für Altlasten unter der alten Tankstelle noch die Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb der Bibliothek benannt worden. Nachdem das Angebot zur Schaffung einer gemeinsamen Bibliothek von Fredersdorf/ Vogelsdorf abgewiesen wurde, ist es nur folgerichtig, die „andere Nachbargemeinde“ von Petershagen einzubeziehen: Eggersdorf. Dort mietet die Gemeinde die Bibliotheksräume. Mit derartigen Überlegungen befasst sich der vom Gemeinderat initiierte Sonderausschuss.

Es ist an der Zeit, über eine gemeinsame Bibliothek des Doppeldorfes in der Nähe der „geografischen Mitte“, also in S-Bahn Nähe nachzudenken. Ein gemeinsamer Neubau erspart Überraschungen bei der Altbausanierung, ist nachhaltig günstiger bei den Betriebskosten und auch der Personaleinsatz ist zu optimieren. Ein Lesesaal, der gleichzeitig eine wahrhaft barrierefreie Begegnungsstätte für Senioren wie auch für Gemeinderatssitzungen sein könnte, wäre eine gelungene Ergänzung. Die Abwägung von Mehrkosten gegenüber dem bisherigen Projekt ist schwer, weil die befürchteten Kostensteigerungen ja erst bei der Umsetzung des Projektes an der Lindenstraße auftreten würden. Auf jeden Fall könnte die Bibliothek in kurzer Zeit umziehen in ein modernes Domizil. Langfristig sind dann auch die Einsparungen der Mietkosten in Eggersdorf hinzu zu rechnen.

Auch an der Schule in Eggersdorf wird derzeit kontrovers über Umbaupläne diskutiert. Durch Aufstockung der Gebäudesubstanz soll mehr Platz für die Bedürfnisse von Schule und Hort geschaffen werden. Dabei sind die Argumente der Schulleitung im Widerspruch zu denen der Gemeindeverwaltung, unser Bürgermeister hat sich dazu ja schon in der Presse geäußert.

Unser Bürgermeister vertritt auf seiner Internetseite

http://www.olaf-borchardt.de/

folgenden grundsätzlichen Standpunkt:

"Gleiche Bedingungen für die Grundschulen Angesichts des alsbaldigen Abschlusses der Investitionsmaßnahmen am Schulgebäude und des ebenfalls in naher Zukunft realisierten Hortanbaus an der Grundschule in Petershagen, setze ich mich dafür ein, dass auch an der Grundschule in Eggersdorf unverzüglich dieselben guten räumlichen Bedingungen und Ausstattungen geschaffen werden."

Dabei wollen wir ihn unterstützen. Wir haben eine konkrete Anfrage zu den anstehenden Problemen beim Aufstocken während des Schul- oder Hortbetriebes gestellt, die Antwort finden Sie hier:

http://www.doppeldorf.de/downloads/a05092012.pdf

Die Verwaltung teilt unsere Sorgen nicht, aber wir können uns einfach nicht vorstellen, dass Eltern ihre Kinder in einen Klassenraum schicken, über dem ein Baukran schwere Lasten hievt und der bei Starkregen einer Tropfsteinhöhle gleichen wird.

Auch hier sollte man Alternativen prüfen, Abriss und Neubau auf dem Schulstandort oder Neubau auf grüner Wiese.

Vorschlag: Unser Sportverein Blau – Weiß bedauert regelmäßig fehlende Turnhallenkapazitäten. Die Turnhalle an der Eggersdorfer Grundschule ist sanierungsbedürftig. Eine neue bedarfsgerechte Turnhalle in der Nähe der Schule (z.B. auf dem „Ritschefeld“), Abriss der alten Halle und dort dann Neubau eines bedarfsgerechten Gebäudes würde alle Probleme lösen.

Andreas Lüders, 31.10.2012

 

Kritikfrei glücklich ?

Andreas Lüders, 28.09.2012

Bürgerbeteiligung: Der richtige Weg

(unser Beitrag in der DODO Oktober 2012)

Ein Paradebeispiel für die demokratische Meinungsbildung unter Beteiligung der Bürgerschaft  war auf der Gemeindevertretersitzung im September zu beobachten: Obwohl der Ortsentwicklungsausschuss angekündigt hatte, eine Empfehlung zu den anstehenden Straßenbaumaßnahmen unter Berücksichtigung der Anregungen der Anlieger Ende September zu erarbeiten, hatte der Bürgermeister die größtenteils unveränderten Planungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Damit wurden sowohl die Funktion der Ausschussarbeit als auch die Bürgerbeteiligung grob missachtet.

Auch wenn der Wunsch der Verwaltung aus vielerlei Gründen nachvollziehbar ist, so etwas zügig abzuarbeiten, so ist es dennoch unverzeihlich, so etwas gegen die demokratischen Spielregeln durchboxen zu wollen. Die Bürger wählten den einzig richtigen Weg: Sie kontaktierten im Vorfeld ihre Gemeindevertreter und erklärten ihre Positionen vor Ort. Sachlich, couragiert und äußerst diszipliniert ließen Sie sodann von Ihrer gewählten Sprecherin diese Positionen in der Gemeindevertretersitzung vortragen und überzeugten damit den Gemeinderat.

Die Gemeindevertreter lehnten mit großer Mehrheit eine Abstimmung zu diesem Zeitpunkt ab, die Beschlussvorlagen wurden an den Ortsentwicklungsausschuss zurück verwiesen. 

 

Reaktion des Bürgermeisters

Bereits in der MOZ war über die deutliche Kritik der Bürger und der Gemeindevertreter berichtet worden:

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1038712

Jetzt ist auch in der Doppeldorfzeitung vom Oktober darüber zu lesen, die Ausgabe Oktober des Doppeldorfes finden Sie hier:

http://www.doppeldorf.de/downloads/doppeldorf_10_2012_internet.pdf

Auf Seite 2 und Seite 18 finden Sie die entsprechenden Beiträge.

Die massiven Kritiken regten den Bürgermeister auf bzw. zu einigen Anmerkungen an (siehe Seite 18), die damit enden, dass er sich über Polemik beklagt. Das ist ja an sich nichts Neues, bereits im letzten Jahr wurde ähnlich argumentiert, als die Gemeindevertreter mehrheitlich beschlossen, die Elbestraße gemäß den Wünschen der Anlieger etwas schmaler auszubauen.

Der Kern dieser Diskussion ist ja die Frage, die wir hier schon mehrmals diskutiert haben: Wer definiert eigentlich das Gemeinwohl? Ein Bürgermeister, 22 Gemeinderatsmitglieder, hunderte betroffene Anlieger oder 14.000 Einwohner?

Die Anmerkungen des Bürgermeisters zeigen aber deutlich, dass er die Kritiken nicht gelten lassen will und als Populismus abtun möchte.

>>Zunächst beruft er sich darauf, dass es Aufgabe der Verwaltung sei, Beschlüsse der Gemeindevertreter umzusetzen und somit auch das Straßenbauprogramm 2020.

Kommentar: Die Beschlussvorlagen kommen aus der Verwaltung unter Zuarbeit der Planer, die Gemeindevertreter haben nur begrenzte zeitliche und fachliche Möglichkeiten, derart umfangreiches Material zu bewerten. Aus diesem Grunde wurde auch bei der Planung des Straßenbauprogrammes 2020 immer wieder Wert darauf gelegt, dass diese Programm nur ein Leitfaden sein kann, im konkreten Fall aber jederzeit Anpassungen und Änderungen möglich sein müssen.

>>Als nächstes führt der Bürgermeister aus, dass ja Anliegerversammlungen durchgeführt wurden und die Pläne im Fachausschuss öffentlich diskutiert wurden.

Kommentar: Ja nur leider sind weder Anregungen aus den Anliegerversammlungen noch aus dem Fachausschuss respektiert worden. Und obwohl der Fachausschuss eine weitere (abschließende) Debatte geplant hatte, hat der Bürgermeister im Hauptausschuss angekündigt, die Vorlagen zur Beschlussfassung in der Gemeindevertretersitzung vorzulegen. Der Hauptausschuss empfahl dann, wenigstens Alternativen auf der Grundlage der Anliegervorschläge zur Abstimmung vorzulegen. Diese kurz zuvor übermittelten Alternativen waren (mit den Worten von Heiko Krause) mikroskopisch dargestellt. Eine so weitreichende Entscheidung derart übers Knie zu brechen fand keine Mehrheit.

>>Weiter schreibt der Bürgermeister, der (von den Anliegern eingebrachte) Gemeindeleitfaden hätte auch im Beisein des Mitautors dieses Leitfadens keinen wesentlichen Widerspruch  zu den vorgestellten Projektentwürfen gezeigt.

Kommentar: Das ist ja richtig, Herr Bürgermeister, aber warum informieren Sie die Bürger hier wieder nur so einseitig? An dieser Stelle sollten sie dann der guten Ordnung halber auch mitteilen, dass die meisten alternativen Vorschläge der Bürger ebenso keine wesentlichen Widersprüche erkennen ließen. Aber wenn die Anlieger 90% bezahlen müssen, sollten sie den Anspruch haben dürfen, dass auch ihre z.T. kostensparenden Vorschläge geprüft werden.

>>Schließlich kommt wieder der Hinweis, dass es eben nicht nur um die Interessen der Anlieger gehe, sondern um das Gemeinwohl und dass deshalb Polemik nicht Hilfreich sei.

Kommentar: Ach so, na klar, wenn wir uns für Anliegerinteressen einsetzen, ist das Polemik. Und was das „Allgemeinwohl“ für alle ca. 14.000 Einwohner sein soll, das definiert der Bürgermeister. Einer für alle ....

 

Andreas Lüders, 28.09.2012

 

Unfair oder Unklar ?

Andreas Lüders, 05.09.2012

Zu Beginn der Sitzung der Gemeindevertretung am 23.08.2012 monierte der (stellvertretende) Vorsitzende Herr Herzog, dass ich hier in meinen Beiträgen schreibe, dass Dokumente manipuliert wurden. Er sieht darin eine ungerechtfertigte Unterstellung gegenüber der Verwaltung.

Worum ging es da? Das Abstimmungsprocedere bzw. die Protokollierung zum Bebauungsplan Eggersdorf-Zentrum am 24.05.2012 lösten Fragen aus, ein Bürger monierte das bei der Kommunalaufsicht und zitierte dazu meinen Beitrag „Die bleierne Zeit“ (siehe Archiv). Die Kommunalaufsicht rügte in einem Schreiben an den Bürgermeister das Verfahren und stellte ein „Unterrichtungsverlangen“. Das Antwortschreiben des Bürgermeisters (Bearbeiter: Herr Lange) veranlasste mich zu einer Darstellung meiner Sicht. Den Schriftverkehr finden Sie hier:

  - Unterrichtungsverlangen der Kommunalaufsicht

  - Schreiben des Bürgermeisters

  - Email Andreas Lüders an Gemeindevertretung

Es ging also nicht nur um die nachträgliche Korrektur eines Abstimmungsprotokolls, sondern auch um die Sitzungsleitung des (stellvertretenden) Vorsitzenden Herrn Herzog, der nun Mäßigung einfordert. Zugegeben ist das Wort „Manipulation“ unterschiedlich interpretierbar und im allgemeinen negativ besetzt. Das Wort „Irrtum“ wäre sicher angemessener, und ich entschuldige mich schon mal bei allen, die sich ungerechtfertigt angegriffen gefühlt haben.

Aber wenn der Irrtum auf Nachfrage und Hinweis nicht korrigiert wird, darf dann nicht auch Absicht vermutet werden? Wie weit soll/darf Kritik in so einem Falle gehen?  Herr Herzog findet auf seiner eigenen Internetseite www.fwpe.de gelegentlich auch sehr deutliche Worte z.B. gegen den Bürgermeister, ohne freilich die angedrohten Konsequenzen auch mal umzusetzen. Mir scheint derartiger Opportunismus ungeeignet, ich halte es da lieber mit Shakespeare´s Hamlet:

Sein oder Nichtsein, das ist hier die Frage: Ob's edler im Gemüt, die Pfeil' und Schleudern des wütenden Geschicks erdulden, oder, sich waffnend gegen eine See von Plagen, durch Widerstand sie enden

… dies ist die Feigheit, die Elend lässt zu hohen Jahren kommen. Denn wer ertrüg' der Zeiten Spott und Geißel, des Mächt'gen Druck, des Stolzen Misshandlungen, verschmähter Liebe Pein, des Rechtes Aufschub, den Übermut der Ämter, und die Schmach, die Unwert schweigendem Verdienst erweist

… So macht Gewissen Feige aus uns allen; der angebornen Farbe der Entschließung wird des Gedankens Blässe angekränkelt; und Unternehmungen voll Mark und Nachdruck, durch diese Rücksicht aus der Bahn gelenkt, verlieren so der Handlung Namen. (gekürzte Übersetzung)

Andreas Lüders, 05.09.2012

 

B - Planomanie

Andreas Lüders, 09.08.2012

In kaum einer Gemeinde in unserem Landkreis gibt es so viele Bebauungspläne wie in unserer Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf. Das zeugt von viel Arbeit im Rathaus und von vielen Kosten für die Gemeindekasse, denn so ein B- Plan kann schnell mal 30.000 Euro kosten. Ist diese kosten- und personalintensive Arbeit immer nötig?

Bebauungspläne sind Instrumente der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinde. Sie sollen auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der Landesbauordnung die städtebauliche Entwicklung steuern und Konflikte lösen. Deshalb steht im BauGB, Bauleitpläne sind „aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. Solange also die Beurteilung eines Bauvorhabens im Innenbereich problemlos nach § 34 BauGB möglich ist, kann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden.

Der Bebauungsplan wird nur dann rechtmäßig, wenn vorab in einer Abwägung öffentliche und private Belange angemessen und gerecht berücksichtigt werden. Private Belange werden aber nur in den allergrößten Ausnahmen berücksichtigt! Das Voranstellen des Gemeinwohles vor die Interessen einzelner Betroffener wird als höchstes Gut der Demokratie bezeichnet, meistens werden aber die Interessen des Gemeinwohles von einigen wenigen Menschen definiert und gegen persönliche Interessen ausgespielt. Eine objektive Grundorientierung ist selten zu beobachten. Den Beschluss fassen dann die Gemeindevertreter, da entscheidet die demokratische Mehrheit.

In unserer Gemeinde werden mit Bebauungsplänen Konflikte nicht etwa gelöst, sondern oft erst geschaffen. Wenn jemand in der zweiten Reihe ein Häuschen für den pflegebedürftigen Opa bauen will, gibt es ruck zuck einen verhindernden Aufstellungsbeschluss. Das ist höchst unsozial! Oftmals werden Bebauungspläne für den Innenbereich nur deshalb aufgestellt, um problemlose Bebauung nach § 34 BauGB zu verhindern (siehe Bereich Lakgraben).

Bebauungspläne sollen langfristig Sicherheit schaffen? Weit gefehlt! Hier drei Beispiele:

- Im Bereich Eggersdorf - Zentrum wurden nachträglich Änderungen zur Einschränkung des Bauens beschlossen, z.B. sind nur Dachsteine in grau oder rot erlaubt. Fachwerk mit Klinker ist nicht zulässig; die Dachneigung ist streng geregelt und auch der Wunsch eines Antragstellers nach Erweiterungsmöglichkeiten für Praxisräume wurde von der Mehrheit abgelehnt.

- Im Bereich Triftstraße/ Gravenhainstraße kaufte sich ein Bürger ein Grundstück und wollte ein eingeschossiges Haus (Bungalow) darauf bauen. Die Verwaltung wollte das verhindern, der Bürgermeister stellte den Antrag, den B- Plan zu ändern und „Stadtvillen“ als langfristiges Ziel „Leitbild Stadtvilla“ zu definieren. Ein solches Leitbild ist nie beschlossen worden. Hier werden städtebauliche Ziele so ausgelegt, wie es die Verwaltung für richtig hält.

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1015430/

- Im Bereich Lessingstraßestraße/ Saalestraße wollten Bürger mit blickdichten Gartenelementen verhindern, dass Spaziergänger ins Schlafzimmer schauen. Das gefiel der Verwaltung nicht, der Bürgermeister stellte den Antrag, den B- Plan zu ändern „Einfriedungen“ auch innerhalb der Grundstücksgrenze zu definieren. Das ist eigentlich eine Posse, denn Einfriedigungen sind nach der gefestigten Rechtsprechung Vorrichtungen auf der Grundstücksgrenze, die der Sicherung des Grundstücks gegen unbefugtes Betreten sowie gegen Einsicht dienen, um eine ungestörte Nutzung des Grundstücks zu gewährleisten. Eine langfristige Sicherheit für Bauwillige ist da wahrlich nicht erkennbar.

Wie können sich die betroffenen Bürgern wehren? Gegen Satzungen können innerhalb von zwei Monaten Bürgerentscheide initiiert werden, aber das Ergebnis dürfte enttäuschen, denn die meisten nicht betroffenen Menschen greifen erst in die Kommunalpolitik ein, wenn der Bagger bei ihnen selbst vor der Tür steht. Hält ein betroffener Bürger einzelne Festsetzungen für rechtswidrig, kann er den Bebauungsplan mit einem Normenkontrollantrag vom Oberverwaltungsgericht prüfen lassen. Der Normenkontrollantrag ist an keine Frist gebunden, kann also jederzeit gestellt werden, solange ein Bürger nachteilig betroffen ist. Aber auch die rechtssichere Beweisführung für rechtswidrige Festlegungen ist nicht so leicht, letztendlich entscheidet das Gericht. Da gehen dem klagenden Bürger beim Weg durch die Instanzen schon mal Mut und Geld aus. Der Bürgermeister hat damit kein Problem, denn er hat Zugriff auf die Gemeindefinanzen. Und wenn er doch mal verliert, zahlt es der kommunale Schadensausgleich.

Hier wird der utopische Charakter der Demokratie deutlich. Die höchste Form der Demokratie wäre die Volksabstimmung. Da Bebauungspläne aber bewusst immer nur für einzelne Gemeindegebiete aufgestellt werden, sind niemals alle Bürger betroffen. Bei der Masse an bürokratischen Erfordernissen (also von der Bürokratie aufgestellten Sachzwängen) kann auch nicht über alles direkt abgestimmt werden. Deswegen gibt es die Repräsentative Demokratie, in der Volksvertreter die Entscheidungen für Ihre Wähler treffen.

Dies bedeutet aber einen Verlust an Demokratie.

Andreas Lüders, 09.08.2012

 

 

klarstellung: kein blei !

Andreas Lüders, 10.06.2012

Im Beitrag vom 25.05.2012 habe ich zum Thema "Trinkbrunnen an der Eggersdorfer Grundschule" von einer Blei- Verunreinigung berichtet. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben vom Landratsamt in Seelow, in dem ich darauf hingewiesen wurde, dass diese Aussage falsch ist. Richtig sei demgegenüber, dass das Gesundheitsamt die Trinkwasserqualität bisher nicht bescheinigen konnte, da seit Installation der Flaschenfüll- und Trinkarmaturen eine deutlich zu hohe Nickelkonzentration gemessen wurde.

Also: kein Blei, sondern Nickel - auch ein ungesundes Schwermetall.

Aber Hauptanliegen meines Beitrages war ja, zu hinterfragen, warum man 19 Monate Trinkbrunnen duldet, die eben nicht vom Gesundheitsamt freigegeben werden können. Warum verlangt die Gemeinde nicht das Geld vom Hersteller zurück? Unsere Verwaltung befand sich auf der letzten Gemeindevertretersitzung für nicht zuständig. Aber auch da gibt das Schreiben aus dem Landratsamt nun Aufklärung: "Der Schulträger steht in der Verantwortung, Lösungen zu schaffen."

Es bleibt zu hoffen, dass der Sommer nicht zu heiß wird!

Andreas Lüders, 10.06.2012

Schreiben vom Landratsamt zum Thema Trinkbrunnen.pdf

 

Die bleierne Zeit

Andreas Lüders, 25.05.2012

Die Gemeindevertretersitzung am 24.05.2012 war wohl eine der kürzesten der letzten Jahre. Läuft alles glatt oder hat niemand mehr Lust, für seine Positionen zu kämpfen? Es gibt ja immer mal große Aufregung - sei es zum Verhalten des Bürgermeisters (Beispiele: Ausbau Elbestraße // Schulbetreibervertrag FAW) oder zu Themen wie der überarbeitungsbedürftigen Geschäftsordnung. Dann gibt es Anfragen beim Landrat, jede Menge guter Ratschläge, das übliche machterhaltende Gebare dere Verwaltung ("vorwärts immer, rückwärts nimmer") - aber dann passiert nichts mehr. Nach Monaten und Jahren macht es aber keinen Sinn mehr, dem Bürgermeister eine Rüge auszusprechen oder ein Thema zu überarbeiten.

Wieder wurde eine Beschlussvorlage manipuliert, ich erinnere an des Thema B- Plan Lakgraben und meinen Bericht dazu im Archiv (15.03.2012). Diesmal ging es um den Wunsch der Verwaltung, Bürgern bei der Gestaltung ihrer Hausfassaden Putz vorzuschreiben, Fachwerk oder Klinker zu verbieten, die Auswahl der Dachfarben zu reduzieren bis hin zur Einschränkung der Größe des Baukörpers. Im Bauausschuss wurde noch mehrheitlich (2:1) für die freie Gestaltung der Fassaden votiert. Erst durch telefonische Absprache (warum auch immer es dazu gekommen sein mag) hat sich der zweite Befürworter im Nachhinein entschlossen, nun doch nur der Variante zuzustimmen, die zwar Fachwerk zulässt, die aber vorschreibt, dass die Ausfachungen nur mit Putz versehen werden dürfen, die Ausfachung mit Mauerwerk oder Klinker aber verbietet. Das Protokoll des Bauausschusses wurde flugs geändert, ohne auf die wirkliche Abstimmung und die nachträgliche Meinungsänderung zu verweisen. Der Bürgermeister und der stellvertretende Vorsitzende ließen nun nur über den teilweise einschränkenden Beschluss abstimmen. Da frage ich mich zuerst: wozu war eigentlich die Abstimmung im Bauausschuss nötig, ja wozu ist überhaupt noch der Bauausschuss nötig? Die zweite Frage: wenn drei Optionen in der Beschlussvorlage abgedruckt sind, warum wird nur noch über die eine abgestimmt, deren Zustandekommen mehr als fragwürdig ist. Die nächste Frage stellten mir dann im Nachgang Bürger, die als Gäste anwesend waren: Muss man jetzt nicht den Landrat bzw. die Kommunalaufsicht einschalten? Ja und dann? Der Landrat wird nach 2 - 3 Monaten unverbindlich antworten, dass wir das mal schön in der Gemeinde klären sollen. Und da wird es dann wieder - wie oben dargestellt - stecken bleiben, ausgesessen, vergessen. Es macht offensichtlich keinen Sinn, sich für Aufrichtigkeit einzusetzen, wenn die Bürokratie sich in Richtung Autokratie bewegt und die Demokratie sich nur noch zäh wie geschmolzenes Blei bewegt.

Aber Blei ist nicht nur in unserer kommunalen Selbstverwaltung, sondern auch im Trinkwasser unserer Eggersdorfer Grundschule. Seit 1,5 Jahren wird unsere Fraktionskollegin Monika Hauser nicht müde, nach dem Zustand der Trinkbrunnen in der Schule zu fragen. Dafür wurde sie oft genug demütigend belächelt bis ausgelacht. Nun hat die Liefer - Firma das Vorlaufwasser untersuchen lassen (ohne Befund) und neue "zertifizierte" Armaturen einbauen lassen. Ergebnis: immer noch Blei im Wasser, die Trinkbrunnen werden immer noch außer Betrieb bleiben. Nun meine Frage: Wer akzeptiert privat z.B. beim Kauf eines Haushaltsgerätes, dass es 19 Monate lang nicht funktioniert? Warum wird nicht das Geld zurück verlangt und die Trinkbrunnen zurück gegeben? Erschreckende Antwort der Verwaltung: Sie wäre nicht zuständig, der Schulförderverein habe die Trinkbrunnen gekauft! Nun wurden doch auch andere Gemeinderatsmitglieder hellhörig und hinterfragten die Zuständigkeit, denn immerhin ist das Schulgebäude Eigentum unserer Gemeinde und die Verwaltung hat für den sicheren Betrieb zu sorgen. Was, wenn doch im gesamten Leitungssystem Schwermetalle vorliegen? Aber niemand von den anwesenden (und auch damit befassten) Verwaltungsmitarbeitern konnte sagen, wer die Dinger angeschafft hat und wer nun das Rückgaberecht beanspruchen müsste.

Nur unser Bürgermeister fand eine für ihn typische und plausible Erklärung: Die Trinkbrunnen können ja schon deshalb nicht von der Gemeinde angeschafft worden sein, weil sonst ja auch die anderen Schulen nach dem Gleichstellungsprinzip Trinkbrunnen verlangen könnten. Wehret den Anfängen! Logisch ...

Andreas Lüders, 25.05.2012

 

 

Unsinn, unsinniger, ...

Andreas Lüders, 15.03.2012

Der "Bebauungsplan" Eggersdorfer Straße/ Lakgraben", der die Bebauung der Grundstücke dort verhindern soll und der schon in 2010 und 2011 keine Mehrheit fand, wurde bei der Sitzung der Gemeindevertretung im Februar gegen unsere beharrlichen Bemühungen nun doch mehrheitlich beschlossen. Woher kam der Stimmungswandel?

Waren es die bekannten absurden Argumente eines Einzelnen? Wir wollen den Sinn und den Kampf für den Schutz und Erhalt von Bäumen, Grünflächen, Wasserläufen und Wasserrückhalteflächen keinesfalls infrage stellen und persönlich können wir mit gutem Beispiel voran gehen, aber wenn versucht wird, den Menschen mit Horrorszenarien Angst zu machen, müssen wir einschreiten und den Unsinn aufdecken.

Beispiele? (kursiv - nach Gedächtnisprotokoll)

... das Wäldchen dämpft die Strahlung der Funkmasten an den S-Bahngleisen … die Elektrosmogbelastung steigt ohne die Bäume ...

– das wäre nobelpreisverdächtig, ist aber in Gänze technischer Unsinn.

... die Trennlinie beider Ortsteile soll erkennbar bleiben ...

– ach so, wir dachten, es wäre Ziel auch des in diesem Zusammenhang strapazierten Leitbildes 2020, beide Gemeindeteile zu einer organischen Einheit zusammenzuführen.

... entsprechend der Umgebungsbebauung wäre eine Bebauung bis an den Lakgraben und am Wäldchen möglich ...

– na da würde mal ein Spaziergang lohnen: Sowohl am Lakgraben als auch auf dem Grundstück, welches direkt neben dem geplanten Seniorenheim liegt, stehen schon Häuser! Nur den nächsten Grundstückseigentümern wird das Recht der Bebauung entzogen.

...ein weiterer Anstieg der Einwohnerzahl muss zum Wohle der Natur verhindert werden ...

- na wenn man sich selbst hier angesiedelt hat, ist da entweder ein schlechtes Gewissen oder purer Egoismus zu verorten

Genug von dem Unsinn!

Die Beschlussvorlage wurde vorgelegt mit dem Vermerk, der Bauausschuss hätte dies empfohlen. Im Bauausschussprotokoll stand aber richtig, nur der Ausschussvorsitzende hätte dies empfohlen, da die anderen Gemeindevertreter dies eben nicht empfohlen haben. Der Satz wurde nach unserer Intervention lapidar gestrichen, die Suggestion war aber in den Köpfen untilgbar.

Die Manipulationen haben gefruchtet, denn nun war plötzlich die kleine Mehrheit da, die jahrelang nicht dafür zu erwärmen war, Grundstücksbesitzern ihr Recht auf Bebauung zu nehmen. Ein Bebauungsplan wurde schlicht zum Bauverhinderungsplan, der Wertverlust der Grundstücke ist für die Eigentümer immens.
 

Andreas Lüders, 15.03.2012

 

Der Unfehlbarkeitsanspruch der Obrigkeit

Andreas Lüders, 24.02.2012

Ist es nicht merkwürdig, dass man Flugrouten erst dann festlegt, wenn ein Flugplatz nach mehr als 10 Jahren Planung kurz vor seiner baulichen Vollendung steht? Es stand natürlich zu befürchten, wenn das, was jetzt „Fakt“ ist, vorab dargestellt worden wäre, dass dann der von der Politik bevorzugte Standort in Schönefeld nicht durchsetzbar gewesen wäre.

Aber bei uns läuft so etwas ja ähnlich: Wenn unser Bürgermeister vor dem Beschluss zum Ausbau des Strandbades am Bötzsee verkündet hätte, dass er es dann „zum Schutz der Werte“ nur in der Badesaison öffnen will, hätten wir der Investition in Millionenhöhe gar nicht zugestimmt. Aber davon war nie die Rede. Sogar die Planung des Weges hatte man vorab so angepasst, dass wir zustimmen konnten. Nun stehen da plötzlich und unerwartet 100jährige zu schützende Eichen, und der Weg soll wieder so wie ursprünglich angelegt werden, wodurch das Eiskaffee am Seeschloss in einen unattraktiven Tunnel gerät. Fehlverhalten im Straßenverkehr wird entweder als Fahrlässigkeit oder als Vorsätzlichkeit eingestuft. Wie wird solch ein planerisches Versagen eingestuft? In der Zwischenzeit ist auch die Parkplatzsituation noch schlechter geworden – hat man das alles "vergessen"?

Unter der Überschrift „Gibt nur die große Politik Geld aus?“ hat unser Bürgermeister in der Ortszeitung „Doppeldorf“ vom Januar 2012 Folgendes geschrieben: „Bei der ersten Lesung zum Haushalt 2012 in der Dezember-Gemeindevertretersitzung (GV) wurde ich aufgefordert, Einsparvorschläge zu machen.“

Stimmt – das war der Gemeindevertreter Lüders - vor dem Hintergrund, dass der Bürgermeister in den Diskussionen zum Haushalt immer wieder mahnte, die Gemeindevertreter mögen doch bitte sparsamer sein und jetzt nicht schon wieder seine kostensparende Entscheidung zum Verschluss des Strandbades außerhalb der Badesaison anfechten. Meiner Aufforderung, dass er uns doch bitte weitere Einsparvorschläge unterbreiten möge, folgte lediglich dieser Beitrag in der Ortszeitung mit den (hier verkürzt dargestellten) Hinweisen, dass er ja schon in der Vergangenheit gegen den Erwerb des Grundstückes für den Kinderbauernhof und gegen eine Erweiterung des Hortneubaues war. Vorschläge für den Haushalt 2012 hat er dann nicht mehr gehabt.

Wie ich schon in meinem Beitrag zum Thema „Ausbau der Elbestraße“ feststellen musste, versucht der Bürgermeister, alles durchzuboxen, was im Rathaus „erfunden“ wurde und alles zu verhindern, was die Gemeindevertreter abweichend davon selbständig initiieren.

Und dann kommt das Zauberwort: „Misstrauen“ – Gift, welches die vertrauensvolle Zusammenarbeit abtötet! Unser FDP- Kollege Heiko Krause schreibt dazu: "Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg weist den Gemeindevertretern in § 29 aber ausdrücklich die Pflicht zur Kontrolle der Verwaltung zu. Dazu ist ihnen u.a. Akteneinsicht zu gewähren und Auskunft zu erteilen. Es ist also ihre Aufgabe, der Verwaltung gerade nicht blindes Vertrauen, sondern partnerschaftliche Kontrolle entgegen zu bringen".

Ob es berechtigt ist oder worin es in etwa begründet sein soll, dass 20 Gemeindevertreter nicht immer einfach widerspruchslos zustimmen und sich zum „Stimmvieh“ degradieren lassen, wird offensichtlich in der Verwaltung nicht hinterfragt. Insbesondere unser Bürgermeister ist regelmäßig beleidigt und gibt sich empört, wenn eine seiner Vorlagen als „schlecht vorbereitet“ bezeichnet und diskutiert wird. Er baut dann ein aufgeheiztes Klima auf, welches darin gipfelt, dass Verwaltungsmitarbeiter, denen man sogar das größte Vertrauen entgegen bringt, öffentlich verkünden, dass sie unter dem Vertrauensverlust leiden.

Was geschieht hier, warum hat es die Demokratie so schwer bei uns? Wer mich kennt, weiß, dass ich alles aus einer historischen Entwicklung heraus betrachte. Wir leben in einer Zeit, in der geschichtliche Dokumentierung so umfassend verfügbar ist, dass die Menschheit aus ihren Fehlern lernen könnte. Aber eigentlich widerholen wir dieselben Fehler immer wieder. Schon immer haben die Regierenden versucht, die Massen zu manipulieren, um mehr Macht zu haben und die Kontrolle kein Stück aus der Hand zu geben.

Hier wird Gehorsam eingefordert, der zwangsläufig dazu führt, darüber nachzudenken, ob sich hier nicht noch ein gutes Stück Obrigkeitsglauben aus der nahen Vergangenheit festgebissen hat.

Ich zitiere mal aus Wikipedia:
"Als Obrigkeit (lat. superioritas) wurden in hierarchisch organisierten Gemeinwesen seit dem späten Mittelalter bis in die Moderne hinein diejenigen Personen oder Institutionen bezeichnet, die rechtmäßig oder auch nur aufgrund eigener Anmaßung (Usurpation) die Herrschaft ausübten und die rechtliche und faktische Gewalt über die Untertanen besaßen. Die Untertanen schuldeten ihrer Obrigkeit Gehorsam. ...
 

Die fraglose Anerkennung gesellschaftlicher und politischer Hierarchien und die unbedingte Unterwerfung unter tatsächlich oder vermeintlich höhergestellte Personen oder Institutionen („Autoritäten“) wird auch als Obrigkeitsdenken oder Obrigkeitshörigkeit bezeichnet. Ein übertriebenes Vertrauen auf die Handlungen und Maßnahmen der Regierenden (nach dem Motto „Sie werden es schon richten“) bezeichnet man als Obrigkeitsglauben. Ein autoritäres, undemokratisches Staatswesen, das seinen Bürgern keine oder nur sehr begrenzte Möglichkeiten der politischen Partizipation einräumt und auf abweichende Meinungen oder Kritik häufig mit Unterdrückungsmaßnahmen reagiert, wird in polemischer Diktion auch als Obrigkeitsstaat bezeichnet."

Das trifft doch den Nagel auf den Kopf! Sobald aus den Reihen der Gemeindevertreter Widerspruch oder gar eigene Vorschläge kommen, kommt erst mal die große Keule „Misstrauen“. Dann wird intrigiert und manipuliert, selbst die Presse wird mit konformem Material versorgt. Ein Glanzstück der „Gestaltung“ öffentlicher Meinungsbildung können Sie unter der Überschrift „Pressefreiheit oder Manipulation“ in unserem Archiv nachlesen.

Aktuelle Beispiele? OK!

Bei der Sitzung mit der LOKALEN AGENDA im Dezember 2011 hat Herr Prof. Sydow geäußert, dass unsere Baumschutzsatzung nach wie vor überarbeitungsbedürftig ist. Seine Äußerungen zur Bedeutung von Kiefern im ökologischen Verbund (geringe Artenvielfalt, schlechte Humusbildung, Verhinderung von Grundwasserbildung, Umweltministerium: Dominanz der Kiefer brechen) wurden im Protokoll zunächst „vergessen“ und erst durch unsere Intervention aufgenommen. Zufall?

Bei der Sitzung der GV im Februar wurde (der von uns abgelehnte) B-Plan Eggersdorfer Straße/ Lakgraben nach zweimaliger erfolgloser Abstimmung erneut vorgelegt mit dem Vermerk, der Bauausschuss hätte dies empfohlen. Im Bauausschussprotokoll stand aber richtig, nur der Ausschussvorsitzende hätte dies empfohlen, da die anderen Gemeindevertreter dies eben nicht empfohlen haben. Der Satz wurde nach unserer Intervention lapidar gestrichen, die Suggestion war aber in den Köpfen untilgbar. Die Manipulation hat gefruchtet, denn nun war plötzlich die Mehrheit da, die jahrelang nicht dafür zu erwärmen war, Grundstücksbesitzern ihr Recht auf Bebauung zu nehmen. Ein Bebauungsplan wurde schlicht zum Bauverhinderungsplan, der Wertverlust der Grundstücke ist für die Eigentümer immens.

Am Beliebtesten ist aber noch immer die aus der Geschichte erlernte Methode: Teile und Herrsche! Wenn man die Gemeindevertreter dazu verleiten kann, sich gegenseitig zu fetzen, kann schon der eine oder andere Verwaltungsleiter ein freudiges Grinsen kaum unterdrücken.

Sollte ein Bürgermeister nicht der Vermittler sein zwischen Verwaltung und Bürgerschaft? Unser Bürgermeister wird nicht müde, sich in seinem letzten Wahlergebnis zu sonnen: wenn ihn 60% wieder gewählt haben, muss er ja gut sein und da ist ihm die Gemeindevertretung egal. Er beachtet aber dabei nicht, dass ihn nur 30% wiedergewählt haben, weil 50% der Bürger aus Politik-verdrossenheit gar nicht zur Wahl gegangen sind.

Das ist nicht gut für die Demokratie, das ist nicht gut für unser Dorf.

Andreas Lüders, 24.02.2012

 

Thema: Ausbau der Elbestraße

Pressefreiheit oder Manipulation? (06.11.2011)

In der MOZ vom 25.10.2011 war unter der Überschrift „Elbestraße wird schmaler ausgebaut“ zu lesen, die Gemeindevertreter hätten ihr „Mäntelchen in den Wind“ gehangen, weil sie sich dem Willen der Bürger der Elbestraße gebeugt hätten. In einem Leserbrief (MOZ vom 5./6.11.2011) bemerkte eine Bürgerin dazu: „Deshalb kann man bei Abgeordneten, die unsinnige oder unsinnig gewordene Entscheidungen revidieren, ja wohl nicht davon sprechen, dass sie ihr ‚Mäntelchen‘ in den Wind hängen“.

Was war geschehen? Die Gemeindevertreter hatten am 18.08.2011 mit deutlicher Mehrheit einem Kompromissvorschlag zugestimmt, der einen schmaleren Ausbau der Elbestraße beinhaltet. Das gefiel dem Bürgermeister überhaupt nicht. Er legte noch einmal die Beschlussvorlage zur Durchgangsstraße vor und versuchte, zur Durchsetzung seiner persönlichen Meinung mit einem Brief, die Bürger der Karl-Liebknecht-Straße gegen die Bürger der Elbestraße aufzuwiegeln. Das widerspricht sämtlichen Grundregeln der Bürgerbeteiligung und der Wahrung des sozialen Friedens in der Gemeinde und ist nach unserer Meinung auch ein Verstoß gegen die Kommunalverfassung.Die Gemeindevertreter bestätigten am 20. Oktober noch einmal mit großer Mehrheit den bereits am 18. August gefassten Beschluss.

Hat die MOZ da etwas falsch verstanden? Wer hat denn da sein „Mäntelchen in den Wind“ gehangen? Vielleicht hätte man bei der MOZ nicht nur den Schreibvorlagen aus dem Rathaus vertrauen sollen, sondern auch die Meinung der betroffenen Bürger und der Gemeindevertreter hinterfragen sollen, um eine unabhängige Bewertung zu finden.

Die Diskussion über den Ausbau der Elbestraße währte schon viele Jahre, und so ist es verständlich, dass gerade die zwei Gemeindevertreter, die schon am längsten im Ortsparlament sind, von der alten Konzeption nicht abweichen wollten. Die übergroße Mehrheit war aber bereit, eine alte Entscheidung zu revidieren. Was ist falsch daran? Der Gemeindevertreter Klaus Körner brachte es auf den Punkt als er formulierte: „Wir wollen den Verkehrsstrom also zur ‚Weltstadt‘ Bruchmühle lenken, wo andere den Individualverkehr zurück bauen?“ (zitiert aus DODO 11/2011)

In der Straßenausbaukonzeption von 2002 war die Elbestraße als Durchgangsstraße vorgeschlagen worden, um aus dem Süden Petershagens von der Wilhelm-Pieck-Straße her über die Gravenhainstraße und die Elbestraße einen zügigen Durchgangsverkehr in Richtung Bruchmühle schaffen zu können. Aber genau das brachte die betroffenen Bürger gegen diese Planung auf, zumal gerade die parallel verlaufende Lessingstraße komfortabel ausgebaut wurde. In der Ortszeitung „Doppeldorf“ aus dem Oktober 2008 steht unter der Überschrift „Bürgerunmut zur geplanten Durchgangsstraße“, dass der geplante Bauumfang nicht nötig sei zugunsten der beiden nahen Schulen, des Wohngebietes, des Wäldchens und einer verkehrsberuhigten Zone. Die damalige Behindertenbeauftragte unterstützte die Bürger darin: „Wo Kinder, ältere Menschen und Natur sind“, da sei keine Durchgangsstraße nötig.

Neu war also der Widerstand gegen den breiteren Ausbau als Durchgangsstraße nicht. Und der Beschluss aus dem August 2011 war somit auch kein „Schnellschuss aus der Hüfte“, der sich mal eben nach der Anzahl anwesender Bürger richtet.

Neu ist auch nicht, dass der Bürgermeister versucht, alles durchzuboxen, was im Rathaus „erfunden“ wurde und alles zu verhindern, was die Gemeindevertreter abweichend davon selbständig initiieren. Erinnert sei nur an die Versuche, das Seniorenwohnheim in der Eggersdorfer Straße zu verhindern: es sei zu klein, unrentabel, fehl am Platze und zudem ungewollte Konkurrenz zu dem vom Rathaus stets protegierten Projekt in der Elbestraße. Nur zur Information: Das Projekt an der Elbestraße wird derzeit heruntergestutzt, weil es „nach neueren Erkenntnissen“ zu groß, unrentabel sei! Ob es jemals dort gebaut wird, steht in den Sternen.

Neu ist aber die Qualität des Umgangs unseres Bürgermeisters mit den Bürgern und dem gewählten Ortsparlament. Ich beziehe mich auf ein Schreiben des Bürgermeisters vom 05.10.2011 zum Thema Ausbau Elbestraße im Zusammenhang mit der Situation in der Karl-Liebknecht-Straße. Im Namen der Fraktionen CDU/FDP/PEBB, der SPD und der Bürgerfraktion mussten wir die Vorsitzende der Gemeindevertretung bitten, dieses Schreiben der Kommunalaufsicht bzw. dem Landrat zukommen zu lassen um zu klären, ob hier zu ahndende Regelverstöße vorliegen. Die Gemeindevertretung ist gemäß § 61 Abs. 2 Satz 1 Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKVerf) zwar rein juristisch Dienstvorgesetzte und oberste Dienstbehörde des Hauptverwaltungsbeamten. Mit dieser formaljuristischen Definition sind aber keine möglichen Sanktionierungen verbunden.

Mit dem o.a. Schreiben versuchte der Bürgermeister regelwidrig, seine persönliche Meinung zu diesem Thema durchzusetzen. Der Hauptverwaltungsbeamte hat nach § 55 BbgKVerf Beschlüsse der Gemeindevertretung zu beanstanden, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind. Die Beanstandung muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Vorlage der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ausgesprochen werden. Wenn dies nicht so erfolgt, so hat er nach § 54 Abs. 2 BbgKVerf die Beschlüsse der Gemeindevertretung umzusetzen.

Insbesondere ist aber der explizit von ihm selbst so formulierte Versuch des Bürgermeisters, einen Teil der Bürgerschaft gegen einen anderen aufzuwiegeln, zu überprüfen. Das widerspricht sämtlichen Grundregeln der Bürgerbeteiligung und der Wahrung des sozialen Friedens in der Gemeinde. Zur Durchsetzung seiner persönlichen Meinung greift der Bürgermeister den Willen der Gemeindevertreter an, die Wünsche der direkt und finanziell betroffene Anlieger zu respektieren, um gleichzeitig einer anderen indirekt betroffenen Personengruppe zu versprechen, sich für ihre Belange einzusetzen. Damit nimmt er bewusst in Kauf, die Gemeindevertretung in der öffentlichen Wahrnehmung zu beschädigen.

Wir sind gespannt, was der Landrat davon hält.

Andreas Lüders, 06.11.2011

 

Thema: Bürgermeisterwahl

Das Jahr 2010 begann mit der Bürgermeisterwahl. Während der Bürgermeister für seinen Wahlkampf auch die Ortszeitung nutzte und die Erfolge der Gemeindevertretung in seine eigenen Erfolge umdefinierte, war von seinen Gegenkandidaten nur wenig zu hören oder zu lesen. Man wollte sich nicht gegenseitig "verletzen", und so konnte der Wähler nicht erkennen, welchen Vorteil er von einer Neubesetzung haben sollte. So ging auch nur etwas mehr als die Hälfte aller Bürger zur Wahl, 60% wählten Olaf Borchard, so dass man davon ausgehen kann, dass er immerhin 30% mit seinen Wahlversprechen überzeugen konnte.

Bedauerlich ist allerdings, dass unser alter und neuer Bürgermeister darauf wert legt, dass er "hin und wieder in der Gemeindevertretung allein oder nahezu allein gegen die große Mehrheit der Gemeindevertretung gestimmt hätte." Das passiert regelmäßig, wenn die Gemeindevertreter seine Vorlagen kritisch hinterfragen oder gar eigene Beschlussanträge vorlegen. Deshalb sind auch seine "Erfolgsbeispiele" bemerkenswert, denn es sind die Mehrheitsbeschlüsse der Gemeindevertreter, oft gegen sein einsames "Nein" gefasst. Realititätsverlust oder plumpe Wahllüge? Aber vielleicht will er sich ja ändern, wir werden das beobachten.

Die Wahlversprechen des Bürgermeisters finden Sie auf seiner Internetseite:

http://www.olaf-borchardt.de/

Andreas Lüders, 15.12.2010

 

September 2010:Handlungsfreiheit und Eigenverantwortung in Petershagen/ Eggersdorf erneut abgewürgt
 

Unsere Baumschutzsatzung schränkt die Handlungsfreiheit der Bürger auf ihren privaten Grundstücken weit mehr ein, als es durch Landes- oder Bundesgesetzgebung erforderlich wäre. Sogar das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder stellte die Rechtmäßigkeit in Frage. Nachdem wir bereits im Vorjahr Erleichterungen eingefordert hatten, haben wir den Wunsch der Gemeindevertretung akzeptiert, in den Ausschüssen über Veränderungen zu diskutieren. Gemeinsam mit der Lokalen Agenda hatten wir Vorschläge unterbreitet, die nicht zu weniger Bäumen, sondern zu mehr Handlungsfreiheit und Eigenverantwortung im Umgang mit Bäumen führen sollten. Dennoch war jetzt die Mehrheit der Gemeindevertreter wiederum nicht bereit, auch nur ein Wort zu ändern. So, als gäbe es keine Probleme und alle wären glücklich. Das haben wir im Rathaus hinterfragt, da wir andere Erfahrungen haben. Unsere Anfrage ergab viele Seiten mit Listen diesbezüglicher Probleme. Wir lassen da nicht locker, gemeinsam mit unseren Kollegen von der CDU und der FDP werden wir uns weiter um die Probleme mit der Baumschutzsatzung kümmern. Helfen Sie uns dabei, teilen Sie uns Ihre Erfahrungen im Umgang mit der Baumschutzsatzung mit.

Andreas Lüders

 

 

Scheibenwischer nachfüllen !

Die SPD- Fraktionsvorsitzende berichtet auf Ihrer Internetseite am 19.11.2010 über unsere Fraktionsumbildung und schreibt: "Wer sah, wer sieht da noch durch, wer mit wem und warum?
So könnte man sich z.B. die Frage stellen, wie es um die Programme der betreffenden Parteien und Bürgerinitiativen bestellt ist, wenn in so relativ kurzer Zeit solche Veränderungen zustande kommen."

Das mit dem "Durchsehen" ist bei uns doch gar nicht so schwer, unser Wahlprogramm steht immer noch hier auf dieser Internetseite und wir arbeiten daran, möglichst viel davon umzusetzen.

Das Wahlprogramm der SPD ist leider nicht mehr zu finden ...

Andreas Lüders, 28.11.2010

 

 

Neue Fraktion CDU / FDP / PEBB

September 2010: CDU, FDP und PEBB bilden nun eine neue Fraktion. Das Herangehen an die Themen zeigte in der Vergangenheit weitestgehende Übereinstimmung. Da ist es nur vernünftig, dies auch als Fraktionsbündnis fortzuführen. Wir werden weiterhin für weniger Bürokratie, für vernünftige Verwendung der Haushaltsmittel, für zukunftsweisende Entwicklung harter und weicher Standortfaktoren und vor allen Dingen für ein Mehr an Bürgerbeteiligung streiten.

Andreas Lüders, 22.09.2010

 

Gemeinsame Erklärung der FDP- und PEBB- Fraktionsmitglieder zum Austritt aus der Fraktion mit den Freien Wählern (FW)

Die Fraktion FDP/ FW/ PEBB zeigte in ihrem Abstimmungsverhalten in der Gemeindevertretung bisher mehr unterschiedliche als gemeinsame Positionen. Insbesondere zentrale Themen der FDP und PEBB wie Baumschutzsatzung, Bebauungspläne und andere Kernthemen der Wahlprogramme werden bei den „Freien Wählern“ völlig entgegengesetzt bewertet. Kompromisslösungen sind kaum noch möglich, ohne unmittelbar gegen die Wahlprogramme gerichtet zu sein. Dies behindert eine ergebnisorientierte Zusammenarbeit bis zum Ende der Legislaturperiode.

Aus diesem Grunde erklären die FDP- und PEBB- Fraktionsmitglieder ihren Austritt aus der Fraktion mit den Freien Wählern.

Die FDP- und PEBB-Abgeordneten beabsichtigen, eine gemeinsame neue Fraktion zu bilden.


Petershagen/ Eggersdorf den 04.08.2010